24.11.2022: Kommunaler Vorkauf in den Milieuschutzgebieten ist zum Erliegen gekommen

Die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts in den Milieuschutzgebieten ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 9. November 2021 (Az. 4 C 1-20) zum Erliegen gekommen. Dies geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen auf eine parlamentarische Anfrage von Niklas Schenker und Elif Eralp hervor. Demnach gab es seit dem 9. November 2021 keinen einzigen Fall der Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts. Auch der Abschluss von Abwendungsvereinbarungen findet kaum noch statt. Seit dem 9. November 2021 wurden lediglich zwei Abwendungsvereinbarungen abgeschlossen, in einem weiteren Fall gab es eine einseitige Abwendungserklärung.

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13815.pdf

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