25.10.2022: Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zur autofreien Friedrichstraße

© Ralf Rühmeier, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 25. Oktober 2022 entschieden, dass die Friedrichstraße bis zum Abschluss der straßenrechtlichen Teileinziehung wieder für den Autoverkehr geöffnet werden muss. Das Verwaltungsgericht urteilte, dass die Zeit zwischen der Beendigung des Verkehrsversuchs Ende Oktober 2021 und der Teileinziehung zu lang ist. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hatte nach dem Ende des Verkehrsversuchs eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, mit der die weitere Sperrung durchgesetzt wurde. Diese Anordnung wurde nun als rechtswidrig bewertet.

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1257663.php

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hält dennoch an ihren Planungen für eine autofreie Friedrichstraße fest. Nach dem jetzigen Stand wird der Abschluss des Teileinziehungsverfahrens für den Januar 2023 erwartet. Zudem prüft die Senatsverwaltung eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht.

Begleitet wurde das Gerichtsurteil von einer Auseinandersetzung zwischen der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey und der Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Bettina Jarasch. Giffey forderte die zügige Öffnung der Friedrichstraße für den Autoverkehr, Jarasch erklärte, dass die Verkehrswende in ihr Ressort fallen würde.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/10/berlin-friedrichstrasse-urteil-jarasch-giffey-streit.html

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