Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz wird auf einen Widerspruch gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zur Friedrichstraße verzichten. Dies teilte die Verwaltung am 7. November 2022 mit. Daher soll die Friedrichstraße ab dem 22. November 2022 wieder für Autos geöffnet werden.
Dennoch wird am Verfahren zur Teileinziehung der Straße festgehalten. Angestrebt wird eine Veröffentlichung der Umwidmung im Amtsblatt bis zum Ende des Jahres. Folgerichtig wird die Friedrichstraße voraussichtlich im nächsten Jahr erneut für Autos gesperrt werden.
https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1262075.php