• Erhaltung und Ausbau der Grün- und Freiflächen • Verbesserung der Siedlungsdurchlüftung • Förderung der Frischluftzufuhr durch lokale Windsysteme • Verminderung der Freisetzung von Luftschadstoffen und Treibhausgasen
Jürgen Baumüller: Wie verändert sich das Stadtklima?, in: José L. Lozán, Hartmut Graßl, Gerd Jendritzky, Ludwig Karbe & Karsten Reise (Hg): Warnsignal Klima, Gesundheitsrisiken, 2008
Vorschläge für stadtplanerische Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
• „Eine dem Klimawandel gerecht werdende Stadtplanung sollte eine kompakte, dennoch perforierte Bebauungsstruktur favorisieren, die mit ausreichenden Grün- und Freiflächen versehen ist und Möglichkeiten zur Beschattung bietet.“
Wilhelm Kuttler: Klimawandel im urbanen Bereich. Teil 2, Maßnahmen, in: Environmental Sciences Europe 2011, 23:21
Studie zu möglichen Klimaanpassungsmaßnahmen im Oberen Mittelrheintal
• Untersuchung der Auswirkungen des Klimawandels im Oberen Mittelrheintal • Vorschläge für Klimaanpassungsmaßnahmen • Ausbau der grünen Infrastruktur • Entsiegelung des Bodens • Sicherung von Kaltluftentstehungsgebieten und Kaltluftbahnen
Kirchner, U. (Koord.), Busa, T., Hietel, E., Jedicke, E., Panferov, O., Reiss, M., Ziegler, D. : Kommunale Klimaanpassung im Welterbe Oberes Mittelrheintal. 2020
Untersuchung von Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel in Oberhausen
Ergebnis: „savannenartig strukturierter Parkflächen“ haben den größten positiven Effekt auf das Stadtklima
N. Müller: Stadtklimatische Adaptationsmassnahmen in Oberhausen vor dem Hintergrund des globalen Klimawandels. = Essener Ökologische Schriften, Band 33 (2013), 235 S., Westarp-Wissenschaften, ISBN 978 3 86617 055 1
Untersuchung verschiedener Möglichkeiten der Anpassung an den Klimawandel in Oberhausen
Ergebnis: gut bewässerte Parkanlagen haben den größten Effekt
Wilhelm Kuttler, Nicole Müller, Dirk Dütemeyer, Andreas Bent-Barlag: Prognose- und Diagnoseanalysen zur Verbesserung des Stadtklimas – Stadtklimatische Untersuchungen in Oberhausen und Simulationen verschiedener Minderungsstrategien zur Reduktion der thermischen Belastung im Hinblick auf den Klimawandel. Dynaklim-Publikation Nr. 25/April 2012
• für begrünte und beschattete Freiräume zwischen den Gebäuden, um das Mikroklima zu verbessern, die nächtliche Kaltluftbildung zu fördern und Kaltluftströme zuzulassen • für Bauen in mittlerer Dichte unter Einschluss von begrünten Bereichen und Wasserflächen
Wilfried Endlicher, Andreas Kress: „Wir müssen unsere Städte neu erfinden“. Anpassungsstrategien für Stadtregionen, in: Informationen zur Raumentwicklung, Heft 6/7, 2008
Wenn Wohnraum zur Ware und mit Boden spekuliert wird, wenn bestehende Gesetze gegen Leerstand nicht vollzogen und unterlassene Instandhaltung nicht geahndet wird, wenn die Wohnung im Sommer zur Hitzefalle und im Winter das Heizen unbezahlbar wird, wenn immer mehr Flächen versiegelt und grüne Aufenthaltsqualitäten zerstört werden, dann ist eine Stadt nicht mehr lebenswert.
Das „Bündnis UNSERE STADT!“ wünscht sich einen verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Umwelt, der Instrumente der sozialen und ökologischen Bauwende für den sinnvollen Umbau der Stadt nutzt. Wissenschaftlich belegte und partizipativ erarbeitete Energie- und Klimaschutzziele sind dabei einzuhalten. Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt sind ernst zu nehmen und das Mitgestaltungsrecht in ihrer Umgebung zu respektieren.
Das Bündnis Klimastadt Berlin 2030 ist Teil des großen Bündnisses „UNSERE STADT!“, um klimagerechte und bezahlbare Stadtentwicklung insbesondere beim Thema Wohnen voranzubringen.
Trotzdem der Berliner Landesdenkmalrat (LDR) sich in seiner Sitzung am 11. Juli 2025 für den Erhalt des Sport- und Erholungszentrum (SEZ) Berlin-Friedrichshain ausgesprochen hat, begannen heute sog. „vorbereitende Maßnahmen“ der WBM (Landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Mitte) , die einem Abriss gleichkommen. Hier muss das Gesetz eingehalten werden und ein sofortiger Abriss-Stop erfolgen. Was für ein hässliches Vorbild hier die Öffentliche Hand abgibt, lässt sich unschwer erkennen.
„Der LDR erkennt bei dem Bauwerk durchaus eine geschichtliche Bedeutung, hält daher eine Denkmalwürdigkeit für möglich bzw. gegeben und regt an, hierbei die Aspekte des wachsenden öffentlichen Interesses und der zunehmenden Seltenheit vergleichbarer baulicher Zeugen aus dieser Zeit in Rechnung zu stellen. Zugleich betont der Rat, dass die Frage der Erhaltungswürdigkeit der Anlage davon nicht betroffen ist. Sie kann auch ohne Denkmalstatus bejaht werden. Deshalb unterstützt der LDR die auch in Fachkreisen erhobene Forderung, zumindest eine teilweise Erhaltung des Bauwerks als vorrangiges baukulturelles Anliegen zu betrachten und die vorliegenden Planungen für das Areal daraufhin zu überprüfen. Auch verweist der Landesdenkmalrat in diesem Zusammenhang auf die Erläuterungen des gültigen Bebauungsplans, nach denen der bauliche Bestand, auch wenn er den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht, Bestandsschutz genießt. Zudem möchte der LDR anlässlich dieses vielbeachteten Falles erneut an die Notwendigkeit eines grundsätzlichen Umdenkens hinsichtlich Abriss und Weiter- bzw. Wiedernutzung des Baubestandes (auch des nicht-denkmalwürdigen) mit dem Ziel der Ressourcenschonung erinnern.“
Als Anwohner der Torstraße, Nachbarinnen und Gewerbetreibende machen wir uns schon lange Sorgen über die Zukunft der Straße, die eine wichtige Lebensader für die anliegenden, dicht besiedelten Quartiere bildet. Lärm, Abgase und Feinstaub machen den Alltag hier anstrengend und gefährden nachweislich die Gesundheit. In den letzten Jahren ist die Aufheizung der Stadt hier besonders zu spüren. Viele Ältere meiden im Hochsommer inzwischen den Aufenthalt auf der Straße. Als Tempo 30 aufgehoben werden sollte, hat das hier niemand verstanden, auch die meisten derjenigen nicht, die aufs Auto angewiesen sind. Schon heute hält sich, wenn die Straße mal frei ist, kaum jemand an die Geschwindigkeitsbeschränkung. „30 bleibt“ Schilder hingen in den Fenstern, aber die vielen Einwendungen zum neuen Luftreinhalteplan wurden pauschal abgewiegelt. Wir sind froh, dass durch politische Intervention nun doch Tempo 30 im ersten Bauabschnitt geblieben ist – aber wie lange? Seit im Oktober 2025 die Ausführungsplanung für die Neugestaltung der Torstraße auf den schwer zu findenden Informationsseiten der Senatsverwaltung auftauchte, ist unser Unverständnis zum Vorgehen des Senats massiv gewachsen. Viele der über 12.000 Menschen in den angrenzenden Quartieren der Spandauer und Rosenthaler Vorstadt können nicht fassen, wie hier mit viel Geld und ohne Bürger- und Fachbeteiligung so eine schlechte, gefährliche und das Leben an der Straße abwürgende Planung durchgedrückt werden soll. Schon die wenigen Informationen, die es heute über die Planung gibt, lösen hier bei vielen Entsetzen aus. Nicht wenige Nachbarn sagen: Die Planer sind nie hier gewesen, bevor sie die Pläne gezeichnet haben. Das macht sich nicht nur am mangelnden Verständnis der Situation vor Ort deutlich, sondern auch daran, dass viele existierende Dinge gar nicht berücksichtigt sind: Bänke, Jelbi-Stationen, bereits gefällte Bäume, inzwischen entstandene Fahrradstraßen, Enge auf den angeblich ausreichend breiten Bürgersteigen. Unser Leben an der Torstraße bleibt halt nicht stehen. Wir wissen nicht viel über die Planung, weil es bisher nur fünf, für den Laien kaum verständliche Zeichnungen gibt. Ein Regelquerschnitt und eine idealisierte Visualisierung hilft ebenfalls kaum weiter. Der Wahrheitsgehalt der spröden Erläuterungen dazu lässt sich leider nicht prüfen. Die bisherigen Informationen der Senatsverwaltung lassen allerdings nicht erwarten, dass den Planern „der große Wurf“ gelungen ist. Selten wird eine Berliner Straße auf einem Kilometer Länge völlig neugestaltet, die Chance, hier einen öffentlichen Raum für die Zukunftsanforderungen unserer Stadt vorzubereiten, wird offensichtlich vertan.
• 40 Bäume sollen gefällt werden (der älteste 81 Jahre alt), an der Straße sollen aber nur 24 Jungbäume nachgepflanzt werden. Der Rest landet im Park. 8 Bäume wurden schon in den letzten Jahren gefällt und nicht nachgepflanzt, weil die Straße umgebaut werden soll. Der Grund für fast alle Fällungen ist, dass die Planer nicht alle Fahrspuren für Kfz- und Radverkehr auf der bestehenden Fahrbahn untergebracht haben. Besonders die zu vielen und zu breiten Kfz-Spuren führen hier zu unnötigen Zwangspunkten. Alle Nachbarn wollen eine funktionierende Straße, aber fast niemand will hier vier Fahrspuren, schon gar nicht im Berufsverkehr, wenn die Kinder zur Schule und zur Kita müssen. Eine Rettungsspur dagegen würde hier jeder verstehen und wünschenswert finden. • Die fehlende Beteiligung, irreführende und teilweise falsche Informationen über die Planung entsprechen nicht unserem Verständnis von demokratischer Stadtentwicklung. Regelwerke für Bürgerbeteiligung in Berlin und in Mitte werden völlig missachtet. Bei so einer wesentlichen Änderung der Verkehrsführung in der Straße wäre eigentlich wohl ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Die Planung wird allerdings als Geschäft der laufenden Verwaltung betrieben. Ob das rechtens ist, wissen wir nicht. Aber wir zweifeln es an. Hier geht es nicht um Planungsdetails, sondern um den grundsätzlichen Ansatz. Wir werden ab der kommenden Woche Unterschriften für eine zukunftsfähige Torstraße sammeln um der Senatsverwaltung klarzumachen, dass diese Stadt nicht funktioniert, ohne die Menschen in die Entwicklung einzubeziehen.
Um unseren Forderungen Ausdruck zu verleihen, demonstrieren wir heute anläßlich der „Bürgerinformationsveranstaltung“ von SenMVKU um 17:00 vor der Senatsverwaltung in der Brunnenstraße 111 (AEG-Beamtentor, U-Bahnhof Voltastraße). Dort wird es auch weitere Informationen geben.
Informationsseite der Bürgerinitiative: https://stadtnachdenken.de
Die Bürgerinitiative Lebendige Torstraße ist eine offene Gruppe, die über das Thema Torstraße auch die Nachbarschaft wieder zusammenbringen will, unabhängig von der eigenen verkehrspolitischen Haltung. Wir arbeiten eng mit der Seniorenvertretung Mitte zusammen und halten Kontakt zu den Elternvertretungen der Schulen in unseren Stadtteilen. Ansprechpartner: Eckhard Hasler, hasler@stadtnachdenken.de
Am 7./8. November 2025 führen die Hochschule Anhalt, die Technische Hochschule Lübeck und die Anti-Abriss-Allianz für Umbaukultur gemeinsam eine Tagung unter dem Titel “Parameter des Bestands” in Dessau durch. Es sollen die Grundlinien für den Umgang mit Bauten der Moderne herausgearbeitet werden. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Architektur ein (über die Finanzen hinausgehender)Wert eingeschrieben werden kann – in der Zusammenschau von Perspektiven aus Baukultur, Ökologieund Sozialem.
Diese Veranstaltung wird im Rahmen des Bauhaus-Jubiläums in der Kunsthalle Dessau stattfinden. Denn hier – in einem ehemaligen Geschäfts- und Sozialraum im zentral gelegenen Plattenwohngebäude, der sog. Scheibe Nord – lassen sich die Parameter der Moderne am augenfälligsten neu aufwerfen und um aktuelle Fragestellungen erweitern.
Die Tagung versteht sich als offenes, flächerübergreifendes, partizipatives Format nach dem Vorbild eines Kultur-Hackathons. Über zwei Tage hinweg arbeiten die Teilnehmenden gemeinsam mit ausgewählten Studierenden (Hochschule Anhalt) und geladenen Expert:innen am Beispiel konkreter Bauten, die sich gerade im Wandel befinden. Aus ersten Ideen entwickeln sich so konkrete Mikroprojekte, die durch begleitende Fachleute immer wieder in einen weiteren Horizont gestellt, präsentiert und dokumentiert werden.
Kooperationspartner:innen: Anti-Abriss-Allianz (Corinna Tell), die Hochschule Anhalt (Prof.Dr. habil. Karin Berkemann) und die Technische Hochschule Lübeck (Prof. Dr. AlexanderStumm, TH Lübeck).
Wöchentlich erreichen den BUND Berlin e.V. Anfragen von besorgten Anwohner*innen: Kleingärten sollen Luxuswohnungen weichen, grüne Freiflächen sollen bebaut und gesunde Bäume gefällt werden. Dabei ist dieses Stadtgrün unsere natürliche Klimaanlage – das ist wissenschaftlich belegt. Es kühlt unsere Städte, verbessert die Luft, macht die Stadt leiser und lebenswerter.
Doch diese Grünflächen sind bedroht: Die Berliner Landesregierung – federführend der Regierende Bürgermeister Kai Wegner, CDU und Christian Gaebler, SPD (Senator für Stadtentwicklung) – sowie viele Bezirke planen neue Büros, Wohnhäuser und Straßen auf wertvollem Stadtgrün, anstatt Leerstand und ehemalige Industrie- und Gewerbeflächen umzubauen und Häuser aufzustocken. Darunter leiden nicht nur wir Menschen: Pflanzen und Wildtiere verlieren ihre letzten Lebensräume in der Stadt und verschwinden.
Die Menge an Zusendungen zeigt, dass es ein ganz grundsätzliches Problem in dieser Stadt gibt. Dagegen will der BUND Berlin e.V. mit der Kampagne „Grüne Flächen retten – Hitzeschutz jetzt!“ auf Landesebene vorgehen. Der Verband hat drei Forderungen sowie ein ausführliches Hintergrundpapier ausgearbeitet, die als Grundlage dienen sollen, um den Erhalt von Grünflächen in Berlin zu sichern.
1. Wiesen, Parks, Wälder oder Kleingärten nicht mehr zubauen!
Parks, Grünanlagen, Kleingärten, Uferzonen, Friedhöfe, Wälder, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Bahngelände und -brachen, Orte der Umweltbildung, die 20 Grünen Hauptwege sowie naturschutzrechtlich geschützte Flächen dürfen nicht weiter bebaut werden. Sie müssen dauerhaft in allen städtebaulichen Planungen gesichert werden.
2. Zusätzliche Parks und Wiesen für alle – dort, wo wir leben und arbeiten!
Alle Menschen brauchen Grünflächen in ihrer Nähe. Mit jedem neuen Bauprojekt wird dieser Bedarf größer. In Stadteilen, in denen es bisher zu wenig Grün gibt, müssen deshalb gezielt neue Grünflächen geschaffen werden. Wenn an manchen Stellen versiegelt werden muss – also zum Beispiel neue Häuser gebaut werden – soll das möglichst sparsam geschehen. Und es soll in der Nähe ein Ausgleich geschaffen werden, damit insgesamt nicht mehr Fläche versiegelt wird als vorher (Stichwort: Netto-Null-Neuversiegelung).
3. Wohnraum auf bereits bebauten Flächen schaffen!
Rund 160.000 Wohnungen könnten entstehen, ohne dabei kühlendes Stadtgrün zu zerstören. So etwa in leerstehenden Gebäuden, durch Umbau, Aufstockung von Supermärkten, den Ausbau von Dachgeschossen und durch die Bebauung bereits betonierter Flächen. Auch eine verpflichtende Zwischennutzung von leerstehenden Häusern schafft temporär Wohn- und Gewerberaum. Zudem muss Berlin wirksamer verhindern, dass Mietwohnungen für illegale Ferienunterkünfte und Gewerbe verloren gehen oder abgerissen werden, um sie durch teure Neubauwohnungen zu ersetzen. Hierfür benötigen wir eine gute Datengrundlage, ausreichend Personal und klare Rechtslagen.
Um das zu erreichen, wird der Umweltverband BUND Berlin e.V. auf unterschiedlichen Ebenen aktiv:
• Fokus Abgeordnetenhauswahl 2026: Lobbygespräche, um die Forderungen in den Wahlprogrammen der Parteien zu etablieren
• Öffentlichkeitsarbeit, um die Kampagne stadtweit zu verbreiten
• verschiedene Veranstaltungsformate, um auf bedrohte Grünflächen in Berlin aufmerksam zu machen
• öffentliches Podiumsgespräch mit Politiker*innen
• aufmerksamkeitsstarke Aktionen, die den Flächenverlust im Stadtbild sichtbar machen
Weitere Informationen & Petition: gruene-flaechen-retten.de
Für Anfragen und Aktionsmaterial:
Aruna Reddig, Kampagnenleitung Flächenschutz
E-Mail: reddig@bund-berlin.de
030 78 79 00 59
Anhand von zwei vom Senat geplanten Wohnbauprojekten – der Innenhofbebauung für Geflüchtete mit 99 Wohnungen im Bereich zwischen Kavalierstraße 19C / Ossietzkystraße 28 in Pankow und einem Wohnquartier mit 600 Wohnungen auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik in Reinickendorf, wird die Diskrepanz zwischen Planung, Senat und den Möglichkeiten des Klimaschutzes und einer sozialen Stadtentwicklung beschrieben. Beide Wohnungsbauvorhaben werden von der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gesobau gegen den ausdrücklichen Willen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, vertreten durch die Initiativen „Grüner Kiez Pankow“, sowie „Erhaltung des Wittenauer Stadtwaldes“ und Ka-Bo-N: Öko!Logisch! Jetzt: „STERNHÄUSER RETTEN“ (Haus 24, 25 Rudolf-Klaue-Haus, Bild oben vom 13.10.2025), vorangetrieben. Diese haben alternative Vorschläge vorgetragen, die weniger Baumfällungen zur Folge hätten und besonders erhaltenswerte Bausubstanz, wie die Sternhäuser von Hänska Architekten, erhalten.
Die Mitglieder des Bündnis Klimastadt Berlin 2030 und die Vertreter:inenn der Initiativen formulieren folgende Forderungen:
Elisabeth Broermann, Architektin, A4F, Mitglied im Bündnis Klimastadt Berlin 2030: „Der sogenannte Bau-Turbo mag nach Pragmatismus klingen, doch er beschleunigt die falschen Prozesse: Neubau auf neuen Flächen, während bestehende Gebäude verfallen, leer stehen oder energetisch unzureichend sind. Das ist weder klimagerecht noch sozial. Wir brauchen keine neue Betonoffensive – wir brauchen eine Umbauoffensive. Bestandsertüchtigung, Aufstockung, Leerstandsaktivierung, statt Neubau auf bisher unversiegeltem Boden und in notwendigen Grünräumen, muss das Leitbild sein. Gerade die Bezirke stehen hier in der Verantwortung. Sie müssen die Bau-Turbos nicht anwenden, wenn sie das nicht wollen. Sie können sich positionieren – für klima- und sozialgerechtes Handeln. Wenn sie Bauprojekte auf Freiflächen oder in Parks zulassen, opfern sie wertvolle ökologische Infrastruktur: Bäume, Böden, Lebensräume für Tiere und wichtige Rückzugsorte für Menschen. Diese Grünflächen sind keine Reserveflächen für Wohnungsbaugesellschaften, sondern Teil der klimaresilienten Stadt, die wir dringend brauchen. Besonders widersprüchlich wird es, wenn städtische Gesellschaften dort bauen, wo sie es nur tun, weil ihnen das Grundstück bereits gehört. Eigentum allein darf kein Argument für Bebauung sein – schon gar nicht im Klimanotstand. Eigentum verpflichtet, sagt Artikel 14 des Grundgesetzes. Diese Verpflichtung gilt auch für öffentliche Eigentümer: Sie müssen mit gutem Beispiel vorangehen und zuerst in den vorhandenen Bestand investieren. Der Bauturbo muss zum Umbauturbo werden.“
Theresa Keilhacker, Architektin, Mitglied im Bündnis Klimastadt Berlin 2030: „Nach dem Leitbild ,Bestandsertüchtigung vor Neubau´ setzen wir uns für die Ertüchtigung der Sternhäuser auf dem Klinikgelände der ehem. Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik ein. Sie stellen ein wertvolles baukulturelles Zeugnis dar, das es dringend zu erhalten und behutsam zu ertüchtigen gilt. Auch für den grünen Innenhof des Gründen Kiezes Pankow gilt: Klimaresilienz geht vor Versiegelung! Wir machen mit unserem 7-Eckpunkte-Papier und den Wahlprüfsteinen 2025 ein Angebot an die Stadtpolitik für alle weiteren Entwicklungen, um den Wandel Berlins zu einer ökologischen und sozialen Modellstadt aktiv und gemeinschaftlich voranzutreiben.“
Florian Köhl, Architekt, Mitglied im Bündnis Klimastadt Berlin 2030: „Wir haben am Ufer der Spree die Genossenschaft Spreefeld kooperativ entwickelt, mit drei baugleichen Holz-Beton Hybridgebäuden und maximaler Nutzungsmischung: neben einer Kita und den im Selbstbau entstandenen öffentlichen Optionsräumen sorgen die gewerblich genutzten Einheiten für eine lebendige, doppelgeschossige Erdgeschosszone. Darüber beginnen diverse Angebote für unterschiedlichste Wohnformen, von Miniwohnungen mit 25m2 bis hin zu Wohngemeinschaften bis 600m2. Das Grundstück bleibt mit dem Zugang zur Spree öffentlich, jedem Haus stehen neben einer Gemeinschaftsterrasse vertikale Gärten an den Wohnungen zur Verfügung.“
Britta Krehl, Grüner Kiez Pankow: „Statt mit völlig überhöhten Wohnungsbau-Zielzahlen Traumkulissen zu bauen, müssen – unter Einbeziehung der Fachexpertise vor Ort – zukunftsfähige und lebensfreundliche Quartiere entwickelt werden. Im Grünen Kiez Pankow könnten in den 70 Wohnungen der bezirklichen Planungsalternative schon neue Nachbarn wohnen und es bliebe noch Platz für soziale Begegnung, Kinderspiel und Erholung. Der Bauverhinderer ist Senator Gaebler, der mit Trillerpfeife und Platzverweis nachhaltige Quartiersentwicklung vom Feld verweist.“
Axel Matthies, Berliner Bündnis Nachhaltige Entwicklung (BBNS): „Das BBNS kämpft mit 47 Initiativen weiter aktiv für eine klima- und menschenfreundliche, nachhaltige Stadt. Seit Anfang Oktober sind wir damit befasst, geplante Baumfällungen für Bauprojekte zu verhindern. Bauen und Nachhaltigkeit müssen sich nicht ausschließen. Wir sehen hier am Beispiel Spreefeld, dass es möglich ist. Der politische Wille muss vorhanden sein. Nachhaltigkeit ist kein Billigprojekt. Unser Bündnis steht nicht generell gegen Nachverdichtungen, aber gegen jene, die die Lebensbedingungen der Bestandsmieter signifikant beeinträchtigen. Dazu sind wir nach §34 BauGB berechtigt. Dieses Recht nehmen wir uns, als Bürger schützen wir unsere Stadt. Wir fordern vom schwarz-roten Senat und den landeseigenen Wohnungsgesellschaften endlich Gesprächsbereitschaft. Verlassen Sie Ihr Schneckenhaus und hören Sie uns zu! Es geht um Berlin.“
Claudia Schasiepen, „STERNHÄUSER RETTEN“: „Für die Sternhäuser (Haus 24 und 25, Rudolf-Klaue-Haus), die gerade schadstoffsaniert werden, muss es ein Abrissmoratorium geben. Der Entwurf des Ehepaars Hänska Architekten (die u.a. auch den Mäusebunker, sowie die Bruno-Lösche-Bibliothek entworfen haben), stellt eine geniale Grundlage für die bauliche Ergänzung des Maßregelvollzugs (KMV) mit ca. 60 Plätzen dar. Das KMV ist zurzeit mit ca. 120 Patient*innen überbelegt. Wir brauchen dringend ein unabhängiges Gutachten für das Klinikgelände, das die Klinikgeschichte nach 1945 mit einbezieht. Wir setzen uns für den Wechsel vom Grau- zum Grünbereich des Art.1 GG ab 2027 ein. Die Patient*innen des KMV könnten 2027 in die Sternhäuser einziehen. Mit einem klugen Konzept könnten die Bäume erhalten, sogar durch entsprechende Stachelbegrünung der Fassaden, die ökologische Wirkung vervielfacht werden. Wir fordern, die 53 Millionen Euro für die Sternhäuser umzuwidmen, die für die Erweiterung des KMV in das Haus 8 und das Haus 10 auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik vorgesehen sind. Mit diesem Geld macht sich die Berliner Senatsverwaltung einen schlanken Fuß vor dem Landesdenkmalamt ohne die Bedürfnisse der Patient*innen des KMV zu berücksichtigen. Diese wären wesentlich besser und schneller in der genesungsfördernden Architektur der Sternhäuser untergebracht. Allgemein gilt: Hitzeschild statt Hitzestau durch die geplante Wohnanlage der Gesobau. Schutz von Kulturgut, Natur, Gemeinwohl und Gesundheit – ,Justice for the weakest!´“
Die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) vergab im Juli 2025 eine Machbarkeitsstudie zum SEZ (Sport- und Erholungszentrum) an ein Büro aus Frankfurt am Main. Die Entscheidung fiel nach Angaben der WBM „im Rahmen eines qualitätsorientierten Auswahlverfahrens durch ein prominent besetztes Auswahlgremium“.
Dazu erklärt der Runde Tisch SEZ:
1. Der Runde Tisch rügt die Intransparenz des Verfahrens. Die genaue Zusammensetzung des Auswahlgremiums wird bis heute geheim gehalten. Vertreter der Anwohner, maßgeblicher Bürgerinitiativen oder Verbände waren nach unserer Kenntnis nicht am Auswahlprozess beteiligt. Wir fordern vom Senat die Einbeziehung des Runden Tisches SEZ in alle Entscheidungen zum Areal des SEZ.
2. Über die Zukunft des SEZ muss demokratisch und transparent unter Mitwirkung der Berlinerinnen und Berliner durch Abgeordnetenhaus und Landesregierung entschieden werden. Die Tätigkeit der WBM im Zusammenhang mit dem SEZ-Areal ist nicht demokratisch legitimiert. Die Landesregierung darf sich nicht hinter der WBM verstecken. Das Areal sollte wieder an die BIM übertragen werden.
3. Der Runde Tisch missbilligt, dass die WBM-Ausschreibung von vornherein den Abriss des SEZ vorsah. Formen des Erhalts oder Teilerhalts wurden nicht abgefragt. Diese Vorfestlegung lehnen wir als gemeinwohlschädlich aufs Schärfste ab. Wir fordern umgehend eine Machbarkeitsstudie zum Erhalt des gesamten SEZ.
Berlin, 24. September 2025
Mit der Verabschiedung des § 246e Baugestzbuch („Bau-Turbo“) im Deutschen Bundestag am 9. Okt. 2025 droht aus Sicht von Kritiker*innen ein gefährlicher Paradigmenwechsel in der Berliner Stadtplanung. Was als beschleunigtes Verfahren für mehr Wohnungsbau gedacht ist, könnte – so die Befürchtung – langfristig auch das grüne Herz Berlins, den Großen Tiergarten, aber auch andere Grünflächen/Grünanlagen, ins Visier der Immobilienwirtschaft rücken.
Von demokratischer Planung zur Verwaltungssache
Der neue Paragraf ermöglicht es bis Ende 2030, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt von den üblichen planungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen, wenn das Vorhaben wohnungspolitischen Zielen dient und die Gemeinde zustimmt. Statt des regulären Planungsverfahrens nach § 30 BauGB soll dann ein rein verwaltungsinternes Genehmigungsverfahren greifen. „Das Kind wird hier mit dem Bade ausgeschüttet“, kritisiert die Initiative 100 % Großer Tiergarten. Öffentliche Beteiligung, transparente Abwägungen und die Einbindung von Fachbehörden werden geschwächt.
Erinnerungen an die 90er-Jahre
Altgediente Stadtbeobachter*innen fühlen sich an den „Koordinierungsausschuss Innenstadt“ (KOAI) erinnert – ein informelles Gremium der frühen 90er, das ohne parlamentarische Kontrolle wertvolle Innenstadtflächen an Investoren vergab. „Damals wurden Filetgrundstücke im Eiltempo an großen demokratischen Verfahren vorbei vergeben. Das darf sich nicht wiederholen“, warnt die Initiative.
Fünf Schwachstellen – ein Risiko
Kritiker sehen in der Kombination aus verkürzten Verfahren und hohem wirtschaftlichem Druck eine Einladung zu Missbrauch:
1. Reduzierte Transparenz – weniger öffentliche Kontrolle.
3. Vorteile für große Investoren – Lobbydruck statt Gemeinwohl.
4. Schwächere Umweltprüfung – Fachbehörden nur eingeschränkt beteiligt.
5. Zeitdruck – bis 2030 möglichst viele Projekte „durchwinken“.
„Kein guter Tag für Berlins Grünflächen“
Das Gesetz könnte theoretisch auch auf bislang geschützte Flächen wie dem Tempelhofer Feld, oder sogar dem Großen Tiergarten angewendet werden – sofern die politische Mehrheit dafür vorhanden ist. Offiziell erklärt noch niemand, den Großen Tiergarten „behutsam“ bebauen zu wollen. Dennoch mahnen die Bürgerinitiativen: „Berlin kennt genug Fälle, in denen politische Zusagen nicht lange hielten.“
Um Missbrauch vorzubeugen, fordert das Volksbegehren „100 % Großer Tiergarten“ eine klare gesetzliche Sicherung: Der Park und möglichst viele weitere Grünflächen/Grünanlagen sollen per Volksentscheid dauerhaft im Eigentum des Landes bleiben und deren Nutzung als Grün- und Erholungsfläche nicht verändert werden. Deshalb fordert die Initiative eine entsprechende Ergänzung des Berliner Grünanlagengesetzes. Hat das Volksbegehren Erfolg, müsste die Verwaltung mit Bauvorhaben nach § 246e zwar mit der Planung nicht ins Parlament, wohl aber mit dem Wunsch nach Änderung des GrünanlagenG. Dort ist dann die Planung vorzustellen und um Zustimmung zu bitten. Mit dem Sammeln von 27.000 Unterschriften hat die Initiative am 27. September begonnen.
Kontakt Volksbegehren „100% Tiergarten“: Michael Schneidewind, mobil 0179 3246 Bildnachweis und Pressemeldung: www.tiergarten100.berlin
„Vom verdeckten Fluss zur sensationellem Auenlandschaft – es ist Europas größte Renaturierung eines Flusses und eine Blaupause für die letzten wilden Flusslandschaften in anderen Ländern. Acht Menschen an Havel und Elbe erzählen von ihren Träumen, Visionen und ihrer Hartnäckigkeit.“ Der Film ist aus dem Jahr 2015 und hat gerade wieder hohe Aktualität (siehe Katastrophen Hochwasser im Ahrtal). Vor allem aber, weil derzeit an der Elbe eine Renaturierung anläuft, die neun Bundesländer und zwei Ministerien umfasst, weshalb das Havel-Beispiel als Blaupause – z.B. für die IBA 2030 Brandenburg Berlin – sehr wichtig ist.
Ablauf:
18:30 – Begrüßung & Einführung mit Susanne Isabel Yacoub
18:45 – Beginn Film „Flussrevival“, Film-Dokumentation 2015/2016, HD, 16:9, 32 Minuten
19:15 – Publikumsgespräch mit Susanne Isabel Yacoub und Theresa Keilhacker, Architektin, Netzwerk AfA – Aktiv für Architektur & Offene Fragerunde
20:00 – Netzwerken & informeller Austausch bei Snacks und Getränken
Ort: Kiosk of Solidarity, Klosterstr, 73a, 10179 Berlin (an der Klosterruine) und Littenstraße (gegenüber der Rathauspassagen)
KulturStadt Quartier
Gastgebende Habitat Unit, TU Berlin | DWE Kiezteam Friedrichshain
Mitwirkende Bündnis Klimastadt Berlin 2030 | Initiative Offene Mitte Berlin | Netzwerk AfA – Aktiv für Architektur | Plattform Nachwuchsarchitekt*innen
13 Uhr Eröffnung Kiosk of Solidarity * Zusammen basteln wir ein eigenes Stadtviertel aus Stoff, wie wir es uns vorstellen * Limo trinken und Nachbar*innen treffen * Aktuelle Infos austauschen * Im Schatten unter Bäumen sitzen
14 Uhr Begrüßung Dr. Moritz Ahlert, Habitat Unit und Ole Kloss, DWE Kiezteam Friedrichshain
Die Planungen für den Molkenmarkt verlaufen seit dem abgebrochenen Werkstattverfahren 2022 ohne ein Siegerteam intransparent und ohne Öffentlichkeit. Weder das Abgeordnetenhaus noch die Jury oder die Stadtgesellschaft werden zu wichtigen Entscheidungen rechtzeitig konsultiert und dürfen mitsprechen. Wir wollen deshalb miteinander reden…
Kultur Stadt Quartier: wird der Molkenmarkt bezahlbar und zukunftsweisend?
Input Stand der Planungen am Molkenmarkt Dr. Matthias Grünzig, Historiker und Journalist, Offene Mitte Berlin
Statements und Diskussion
Daniela Billig, MdA (Grüne), Sprecherin für Kultur, Denkmalschutz und ökologische Quartiersentwicklung
Melanie Kühnemann-Grunow, MdA (SPD), Sprecherin für Kultur, Medien und Europa
Dr. Ersin Nas, MdA (CDU), Sprecher Mieten und Wohnen
Niklas Schenker, MdA (Die Linke), Sprecher Wohnen, Mieten und Clubkultur
Sabine Kroner (Berlin Mondiale, Gesellschaft für transkulturelle Kunst und partizipative Räume)
Harry Sachs, Künstler, Zentrum für Kunst und Urbanistik (ZK/U) und Vorstand der ZUsammenKUNFT eG im Haus der Statistik
Moderation Theresa Keilhacker, Architektin
16:30 Ausklang bei Gesprächen
18:00 Ende
@Stadtplatz Horstweg/Wundstraße
Die Klima-AG vom Kiezbündnis Klausenerplatz veranstaltet zusammen mit der Gruppe #Baumentscheid ein „BaumFest“ am Sonntag, den 28. September 2025, von 12:30 – 17 Uhr auf dem Stadtplatz in Charlottenburg, um für das Klimaanpassungsgesetz, mehr Stadtbäume und Stadtgrün zu werben (und ggf. Unterschriften für einen Volksentscheid zu sammeln).
Kommt zahlreich vorbei! Es gibt eine Kinderhüpfburg, Live Musik und Ihr lernt viel über Baumscheiben und Gehweg-Regentonnen.
„Vom verdeckten Fluss zur sensationellem Auenlandschaft – es ist Europas größte Renaturierung eines Flusses und eine Blaupause für die letzten wilden Flusslandschaften in anderen Ländern. Acht Menschen an Havel und Elbe erzählen von ihren Träumen, Visionen und ihrer Hartnäckigkeit.“ Der Film ist aus dem Jahr 2015 und hat gerade wieder hohe Aktualität (siehe Katastrophen Hochwasser im Ahrtal). Vor allem aber, weil derzeit an der Elbe eine Renaturierung anläuft, die neun Bundesländer und zwei Ministerien umfasst, weshalb das Havel-Beispiel als Blaupause – z.B. für die IBA 2030 Brandenburg Berlin – sehr wichtig ist.
Ablauf:
18:30 – Begrüßung & Einführung mit Susanne Isabel Yacoub
18:45 – Beginn Film „Flussrevival“, Film-Dokumentation 2015/2016, HD, 16:9, 32 Minuten
19:15 – Publikumsgespräch mit Susanne Isabel Yacoub und Theresa Keilhacker, Architektin, Netzwerk AfA – Aktiv für Architektur & Offene Fragerunde
20:00 – Netzwerken & informeller Austausch bei Snacks und Getränken
Der Senat für Inneres und Sport hat am 04.06.2025 seine Machbarkeitsstudie für ein „Blaulichtmuseum“ im ehemaligen Straßenbahndepot in der Belziger Straße in Berlin-Schöneberg im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses vorgestellt. Die Machbarkeitsstudie sieht die Einrichtung eines Museums für Polizei und Feuerwehr vor, das insbesondere der Auslagerung ausgemusterter Fahrzeuge dienen soll. Darüber hinaus sollen die „Traditionsbusse“ eines privatwirtschaftlichen Unternehmens ausgestellt werden. Dafür sollen am und im denkmalgeschützten Gebäude sowie auf dem ebenfalls denkmalgeschützten Areal umfangreiche bauliche Maßnahmen unternommen werden: Da der Flächenbedarf die verfügbare Fläche um über 40% übersteigt, soll der Boden aufwendig abgesenkt und ein weiteres Geschoss eingesetzt werden. Außerdem sollen Teilbereiche (z.B. die Kanzel an der Osthalle) abgerissen werden. Die Kostenschätzung beläuft sich auf den sehr hohen Betrag von über 62.526.919 Euro. Externer Link zur Machbarkeitsstudie „Blaulichtmuseum“, PDF (62 MB): https://www.parlament-berlin.de/adosservice/19/Haupt/vorgang/h19-1387.D-v.pdf
Die bürgerschaftlich organisierte Initiative Tramdepot e.V. lehnt diesen Vorschlag aus mehreren Gründen ab: 1) Die geplanten Investitionen von über 62 Millionen Euro machen uns angesichts der aktuellen Einsparungen im sozialen und kulturellen Bereich fassungslos. 2) Die nötigen Investitionen werden voraussichtlich deutlich höher liegen, weil diverse Risiken in der Machbarkeitsstudie nicht ausreichend geprüft wurden, darunter das Baugrundrisiko, Naturschutzrisiko durch fehlendes faunistisches Gutachten, fehlende Beurteilung durch den Denkmalschutz, keine Prüfung der Regenwasserrückhaltung sowie hohe Belastungen durch Asbest/Bleifarbe/ PAK/Holzschutz/Mineralfasern. 3) Die Verträglichkeit von hohem Publikumsverkehr durch ein „Blaulichtmuseum mit überregionaler Strahlkraft, das auch für Pressekonferenzen genutzt werden soll…“ in einem hauptsächlich für Wohnen genutzten Gebiet 4) Eine Prüfung alternativer, besser geeigneter Standorte für das Blaulichtmuseum ist nicht erfolgt. 5) Die bezirklichen Belange bzw. die Wünsche und Bedürfnisse der Kiezbevölkerung werden nicht beachtet. Der Innensenat geht mutwillig über bestehende Vereinbarungen und Vorhaben hinweg.
Forderung an den Senat für Inneres und Sport Die Initiative Tramdepot e.V. fordert den Senat für Inneres und Sport und die Senatorin Iris Spranger (SPD) auf, die Interessen der Bewohnerinnen von Berlin-Schöneberg zu berücksichtigen und von den Plänen der Einrichtung eines „Blaulichtmuseums“ an diesem Standort abzusehen. Die Nachbarschaft muss – wie mit dem Bürgerbeteiligungsverfahren 2017 initiiert – wieder aktiv in die Planung einbezogen werden. Das ehemalige Straßenbahndepot ist in seinem derzeitigen Zustand und mit weniger umfangreichen und kostenintensiven Umbaumaßnahmen als sozio-kulturelles Zentrum für die Nachbarschaft bestens geeignet. In Zeiten angespannter Haushaltslage, einer Krise diverser künstlerischer, kultureller und sozialer Einrichtungen in der Hauptstadt sowie zunehmender Politikverdrossenheit in der Gesellschaft bedarf es der Stärkung demokratischer und zivilgesellschaftlicher Initiativen. Das derzeitige Verhalten des Innensenats und dessen Verweigerungshaltung, mit Vertreterinnen von bürgerschaftlichen Initiativen gleichermaßen wie politischen Vertreter*innen des Bezirks ins Gespräch zu kommen, ist nicht angemessen.
Über Tramdepot e.V. Die Initiative Tramdepot hat sich im Mai 2024 gegründet und setzt sich mit verschiedenen Aktivitäten wie Diskussionen, Demonstrationen, Kiezspaziergänge und Nachbarschaftsfesten für eine Aktivierung des ehemaligen Staßenbahndepots in der Belziger Straße in Berlin-Schöneberg als sozio-kulturelles Zentrum ein. Außerdem werden mit der Nachbarschaft Workshops für die Formulierung einer eigenen „Machbarkeitsstudie von unten“ durchgeführt. Ende 2024 hat sich der eingetragene Verein gegründet. Mitglieder*innen des Vereins sind Akteure aus Architektur, Kunst, Kultur, Soziales und Sport.
Berlin erlebt aktuell eine Abrisswelle. Viele Gebäude, wie der Düttmann-Bau An der Urania, das Constanze-Pressehaus und zahlreiche Wohnhäuser wurden bereits beseitigt. Weitere Bauten, wie das SEZ, die Stadtbibliothek Tempelhof oder die Pyramide am Hafenplatz sind vom Abriss bedroht. Gleichzeitig engagieren sich zahlreiche Initiativen gegen den Abriss von Gebäuden. Die Gründung der «Anti-Abriss-Allianz“» hat dieser Bewegung eine zusätzliche Dynamik beschert. Dennoch ist der Kampf für den Erhalt von Gebäuden nach wie vor schwierig, und viele Auseinandersetzungen enden doch mit dem Abriss.
Im Rahmen der Veranstaltung sollen Erfahrungen mit dem Anti-Abriss-Engagement ausgetauscht werden. Im Mittelpunkt soll die Frage stehen, wie Abrisse erfolgreicher verhindert werden können. Welche Strategien haben sich als erfolgreich erwiesen, welche Ansätze sind gescheitert? Zu diesen Fragen haben wir unterschiedliche initiativen eingeladen, die von ihren Erfahrungen berichten werden. Anschließend wollen wir uns über diese Erfahrungen auf einer Podiumsdiskussion austauschen.
Ablauf Input-Vorträge Sebastian Bartels (Berliner Mieterverein): Wohnungsabrisse in Berlin Matthias Grünzig (Initiative Offene Mitte Berlin): Die Pyramide am Hafenplatz – Abrisspläne und Potenziale Elke Michalsky (Initiative «SEZ für alle»): Der Kampf für die Erhaltung des SEZ Ludwig Heimbach (Architekt): Die Rettung des Mäusebunkers Alexander Stumm (Anti-Abriss-Allianz): Die Anti-Abriss-Allianz
Podiumsdiskussion Welche Instrumente gibt es gegen den Abriss? Welche zusätzlichen Instrumente könnten Abrisse verhindern? Welche Strategien gegen Abrisse sind erfolgversprechend?
Moderation: Theresa Keilhacker, Architektin
Beim umstrittenen Vergleich des Landes Berlins mit der Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster kommen mehr und mehr skandalöse Fakten ans Licht.
Auf Basis von investigativen Recherchen der Berlin-Plattform kommen immer mehr skandalöse Fakten zu dem vom Land Berlin mit der privaten Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster abgeschlossenen Vergleich ans Licht. Der Abschluss des Vergleiches geht nach Aussage von Finanzsenator Stefan Evers auf den Wunsch von Senatsbaudirektorin Petra Kahlfeldt zurück, die sich dazu im Februar 2024 an die Senatsverwaltung für Finanzen gewandt hatte. Petra Kahlfeldt ist in der Angelegenheit befangen, denn sie ist privat mit dem Westberliner Evangelischen Schule zum Grauen Kloster verbunden, die in der Vergangenheit wiederum von umfangreichen Zahlungen der mit dem Vergleich begünstigten Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster profitiert hatte.
Mit falschen Angaben spielt die Senatsverwaltung für Finanzen den Wert des Grundstücks herunter. Statt des von ihr genannten Wert von 500.000 Euro beläuft dieser auf 3,5 Mio. Euro. Denn der Bodenrichtwert liegt bei 8.500 € für die insgesamt 408 qm großen Grundstücke, für die ein Baurecht für eine viergeschossige Bebauung mit einer GFZ von bis zu 4,0 besteht. Die direkte Nachbarschaft der Grundstücke zur Kirchenruine und der sie umgebenden Grünanlage ist auch keineswegs wertmindernd.
Ausschnitt aus dem gültigen Bebauungsplan. Rot eingezeichnet die beiden Grundtsücke, die gemäß Vergleich an die private Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster gehen.
Einsichten in die Akten des Senats legen zudem offen, dass die Forderungen der Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster jeder Substanz entbehren. Intern hat die Stiftung dies bereits bei einem vertraulichen Gespräch im Dezember 2017 für einen der beiden Rechtsstreits selbst eingeräumt. Anders als in ihrer Klage aus dem Jahr 1999 behauptet, hat hier nie eine Enteignung stattgefunden, sodass es auch nicht zu restituieren gibt. Gleichwohl hatte die Senatsverwaltung für Finanzen erwogen, einen als korrekt anerkannten Ablehnungsbescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen nachträglich zu Ungunsten des Landes Berlins abzuändern. Auch die Forderung, die die Stiftung im zweiten, 2020 begonnen Rechtsstreit aufgestellt hat, ist völlig haltlos. Ihr Verlangen auf Grundbuchkorrektur geht auf die unwahre Behauptung zurück, ihre Stiftung sei mit dem historischen Gymnasium zum Grauen Kloster rechtsidentisch. Doch als die Stiftung in das Stiftungsregister Berlin (West) 1953/54 eingetragen wurde, geschah dies unter völliger Ausblendung der Tatsache, dass in Berlin (Ost) das Gymnasium zum Grauen Kloster fortbestand und über einen Direktor und einen Vorstand verfügte. Allein diese waren für das Gymnasium vertretungsberechtigt, waren aber über die Eintragung der angeblichen Rechtsperson des Gymnasiums in das Westberliner Stiftungsregister nicht eingebunden, über den nichtöffentlichen Vorgang nicht einmal informiert. Die neu eigetragene Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster hatte mit dem Jahrhunderte alten Gymnasium zum Grauen Kloster außer der Namensähnlichkeit so gut wie nichts gemein. Sie hatte eine völlig neue Satzung, einen neuen Vorstand und andere Kontrollorgane und andere Ziele. Die Eintragung in das Stiftungsregister beruhte auf falschen Tatsachenbehauptungen und Nichtberücksichtigung rechtlicher Voraussetzungen und war rechtswidrig.
MdB Katalin Gennburg (Linke), MdA Julian Schwarze (Bündnis 90/ Die Grünen) und Prof. Dr. Philipp Oswalt (Berlin Plattform) haben daher die Stiftungsaufsicht bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz aufgefordert, die Eintragung der Stiftung Berlinisches Gymnasium zu prüfen und zu revidieren. Ebenso sind Eingaben beim Landesrechnungshof, bei der Staatsanwaltschaft Berlin und beim Berliner Landgericht erfolgt.
Der Vergleich erschwert zudem die Realisierung der vom Senat an dem Standort geplanten Schule. Im Widerspruch zu dem Eindruck, den die Stiftung jahrelang erweckt hatte, hat sie inzwischen eingeräumt, dass sie keine Schule errichten und oder betreiben will. Doch die ihr nun übertragenen Grundstücksflächen sind eigentlich für den Schulstandort fest eingeplant. Mit dem „Deal“ des außergerichtlichen Vergleichs entsteht für das Land Berlin ein Vermögensschaden von 4,5 Mio. Euro. Senatsbaudirektorin Petra Kahlfeldt nimmt dies offenbar gerne im Kauf, um ihr umstrittenes Streben nach staatlich verordneter Rekonstruktion historischer Baustrukturen durchzusetzen und diesem einen zivilgesellschaftlichen Anstrich zu geben. Eine Petition gegen den Vergleich hatte vor kurzem binnen 10 Tagen mehr als 3.000 Unterzeichner bekommen.
Wir schließen uns inhaltlich der Initiative StadtNeudenken an und fordern: „Mehr Berliner Boden für Berliner:innen“
„Berlins Boden ist eine wertvolle und nicht vermehrbare Ressource. Für eine lebenswerte Stadt für Alle braucht es dringend und dauerhaft eine gemeinwohlorientierte Liegenschaftspolitik, die langfristig bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum für die Menschen in Berlin schafft, wirtschaftlich tragfähige kulturelle und soziale Begegnungsräume erhält und dabei ökologisch verantwortungsvoll mit Boden, Stadtnatur und den Klimazielen umgeht.“
„Forderung 1: Wir fordern, dass der Senat aktiv Boden und Immobilien erwirbt, um Gestaltungsspielräume zu schaffen und zu erhalten
Dazu braucht es:
die Schaffung einer starken, an den zivilgesellschaftlichen Belangen ausgerichtete, landeseigenen Gesellschaft
eine engere Abstimmung mit dem Bund und bundes- bzw. landeseigenen Organisationen (bspw. BIMA, BSR, BWB, Deutsche Bahn, Kirchen, Verbände etc.) zur Ermittlung und Sicherung strategisch wichtiger Liegenschaften
den Ankauf von für die Stadtentwicklung strategisch besonders wichtigen Grundstücken und Immobilien von privaten Eigentümern
die Stärkung des Vorkaufsrechts u.a. durch längere Vorlaufzeiten
schnelle und flexible Nutzungsänderung für leerstehende Immobilien
Weiterentwicklung der neuen Flächenkategorie „Urbane Optionsflächen“ im Land Berlin, um öffentliche Flächenressourcen für gemeinwohlorientierte Nutzungen zu sichern
Volksentscheide anerkennen und die damit verbundenen Verpflichtungen umsetzen
Grünflächen, wie Klein-, Gemeinschafts- und Waldgärten dauerhaft vor Bebauung, sowie kulturelle und soziokulturelle Räume vor Verdrängung schützen und innovative Nutzungen ermöglichen.
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum als zwingendes Kriterium zur Flächenvergabe.
Forderung 2: Wir fordern, öffentliche Grundstücke ausschließlich in Erbbaurecht zu vergeben, damit auch künftige Generationen Berlin gestalten können. Andere Vergabeformen müssen begründet und in geeigneter Weise genehmigt werden
Dazu braucht es:
ein Bodensicherungsgesetz,
das die Vergabe im Erbbaurecht als bodenpolitische Strategie des Landes Berlins verankert und damit Beständigkeit und Verlässlichkeit herstellt
das für das gesamte öffentliche Bodeneigentum des Landes und seiner Gesellschaften bzw. seiner Beteiligungen gilt
das die dauerhafte Bindung von gefördertem Wohnraum festschreibt
einen verbindlichen, reduzierten Erbbauzins, um bezahlbaren Wohnraum und andere gemeinwohlorientierte Nutzungen, wie die Schaffung bzw. Integration von kulturellen und sozialen Räumen bei Quartiersentwicklungen zu ermöglichen
ein Regelwerk für sogenannte „Unterwertvergaben“, das rechtssicher die notwendigen Voraussetzungen und Bindungen für gemeinwohlorientierte Projekte festlegt.
eine auf Gemeinwohl ausgerichtete variable Grundsteuererhebung (bspw. höhere Hebesätze für gewinnorientierte Projekte)
Vergabeverfahren, in denen die Schaffung von dauerhaft mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum sichergestellt wird.
Forderung 3: Wir fordern eine ressourcenschonende und klimagerechte Liegenschaftspolitik, die den Flächenverbrauch minimiert und Stadtnatur erhält
Dazu braucht es:
ein Abrissmoratorium, das den Rückbau von Gebäuden und Infrastrukturen nur noch in Ausnahmefällen zulässt und die Beweislast auf die Antragstellenden überträgt, um unnötige Abrisse zu verhindern und graue Energie zu erhalten (Abrissgenehmigung in der BauO Bln an THG-Bilanz knüpfen)
ein strategisches Flächenmanagement, das Flächen für Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen sichert und gezielt für Maßnahmen wie Regenwasserversickerung und Kühlung einsetzt
den Stopp der Neuversiegelung von Flächen, um den Boden als wichtigen CO₂-Speicher und Puffer für Starkregenereignisse zu erhalten (“Netto-Null-Versiegelung”)
die dauerhafte Sicherung von Grün- und Freiflächen, die für das Stadtklima und die Lebensqualität unverzichtbar sind, in Anlehnung an den Dauerwaldvertrag als Vorbild
Forderung 4: Wir fordern eine transparente, partizipative Liegenschaftspolitik mit passgenauen und zügigen Vergabeverfahren
Dazu braucht es:
die vollständige Offenlegung des öffentlichen Liegenschafts- und Baukatasters u.a. für IT-gestützte Nachverdichtungspotentiale ohne Abriss *
die Einbeziehung des Runden Tischs Liegenschaftspolitik bei der Weiterentwicklung der Berliner Bodenfonds GmbH und deren Aufgaben und Verfahren, insbesondere in Bezug auf die Umsetzung des Bodensicherungsgesetzes.
die Einführung eines flexiblen, ggf. mehrstufigen Konzeptverfahrens mit niedrigschwelligen Hürden, um eine möglichst breite und diverse Beteiligung zu erreichen
die Erweiterung des Konzeptverfahrens auf größere Entwicklungsgebiete
die damit verbundene zügige und verlässliche Vergabe von Grundstücken, frei von Gremienvorbehalt, inklusive der Übernahme von Vorlaufs-, Entwicklungs- und Planungskosten, falls sich eine fremdverschuldete Rückabwicklung ergibt
die frühzeitige und aktive Beteiligung einer diversen Zivilgesellschaft bei der Entwicklung von Vergabekriterien und der Flächenvergabe
die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Beirats des Steuerungsausschuss Konzeptverfahren mit einem eigenen Zuwendungstitel, sowie eine unabhängige Evaluation
die aktive Teilnahme von Vertretern aller politischen Fraktionen an entsprechenden Foren, wie der „Runde Tisch Liegenschaftspolitik“
die Zusicherung, dass die Direktvergabe landeseigener Liegenschaften (bspw. Rote Nummer 1602; Kategorie 3 Kulturimmobilien) ausschließlich an gemeinwohlorientierte Akteur:innen ausgesprochen wird. Wir fordern die Beteiligung der Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes für die Direktvergabeempfehlung.
die verbindliche Beschreibung einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung, um Boden und Ressourcen nachhaltig und gerecht zu vergeben und zu verteilen.“
Weitere Bausteine einer sozial-ökologischen Liegenschaftspolitik:
Analog München ein Baukastensystem zur Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) einführen. Die SoBoN ist ein wichtiges Instrument im Wohnungs(um)bau. Sie wird bei allen Bebauungsplänen angewendet, die zu einer deutlichen Bodenwertsteigerung führen. Siehe auch: https://stadt.muenchen.de/infos/sozialgerechte-bodennutzung.html
Stundung der Grunderwerbssteuer bis zum Auslaufen der Förderung
Grundsteuerbefreiung für geförderte Wohnungen von Genossenschaften, wenn sie kreislaufgerecht gebaut wurden und dauerhaft gemeinnützig und mietpreisgebunden sind
Erbbaurechte beleihbar machen, alternativ: Grundstücke nicht als Erbbaurechte vergeben; stattdessen Kauf mit Auflassungsvormerkung zugunsten Berlins und Kaufpreiszahlung in Raten über 50 Jahre
Abschaffung der steuerlich begünstigten Abschreibungen auf Wohngebäude und Verwendung der dadurch gewonnenen finanziellen Mittel für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus
* Kataster über Leerstände und Nachverdichtungspotentiale im Innenbereich (mit Hilfe von KI anhand öffentlicher Daten bereits jetzt machbar, über landeseigene BSR, Stromnetz Berlin und Berliner Energie und Wärme kann liegenschaftsscharf die Nutzungsintensität erfasst werden. Von (Um)Baupotential, Wirtschaftlichkeit, Energiebedarf oder Sanierungsfahrplan inkl. CO2-Einparungsmöglichkeiten – ist alles erfassbar und das sofort und für alle Liegenschaften in Berlin, siehe auch: https://www.syte.ms)
Bildnachweis: Thomas Ernst Fotografie
Bezahlbare Mieten – unsere Forderungen:
Analog München Modell ein Förderprogramm einführen, dass es Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen und dabei besonders Haushalten mit Kind/-ern ermöglicht, eine bezahlbare Wohnung anzumieten. Gleichzeitig gibt das Programm einen allgemeinen Impuls für den Mietwohnungsbau. Siehe auch: https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:d5701d44-cc28-4124-a817-50c685e1363c/2024_MM_Infoblatt_Stand%2017.10..24.pdf
Eine Belegungsfehlabgabe einführen, wenn die m2-Anzahl pro Person mehr als 25 m2 beträgt
Neue Gemeinnützigkeit umsetzen, siehe auch: https://mieterbund.de/themen-und-positionen/studien/jan-kuhnert-kub/
mehr städtebauliche oder soziale Erhaltungsgebiete (Milieuschutzgebiet)
Mietendeckel (Öffnungsklausel im BGB notwendig)
Rekommunalisierung stärken
Möblierte Appartements unterbinden
Befristete Mietverträge unterbinden
Wohnungsbörse für Wohnungswechsel (mit attraktiven Wechselkonditionen)
Wohnungsagentur zur Hebung des „unsichtbaren Wohnraums“ (Daniel Fuhrhop)
Mietpreisbremse reformieren
Entfristung – der temporäre Charakter ist wohnungspolitisch längst überholt.
Streichung sämtlicher Ausnahmetatbestände, insbesondere bei höherer Vormietung und nach Modernisierungen.
Einführung wirksamer Sanktionen, etwa empfindliche Bußgelder bei Verstößen.
Neubauregelung nur noch für maximal drei Jahre alte Gebäude
Ausweitung der Mietpreisbremse auf Mietverhältnisse nach § 549 BGB, um die Umgehung zukünftig zu vermeiden
Wiederanwendung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch – um Mietwucher endlich effektiv ahnden zu können.
Vereinfachung der Rechtsdurchsetzung für Mieter:innen sowie aktive Unterstützung durch öffentliche Stellen.
Vollzug bei Bußgeldern stärken, auch bei Ferienwohnungen und befristeten (möblierten) Mietverträgen
Sozialer Wohnungsbau – unsere Forderungen:
Einen „Konzeptionellen Mietwohnungsbau“ (KMB) analog München einführen, der zirkuläre und soziale Aspekte besonders fördert (kein Preiswettbewerb, Malus auf Bodenwert, „genossenschaftsähnliche Rechtsformen“ bevorzugt). Siehe hier: https://stadt.muenchen.de/infos/konzeptioneller-mietwohnungsbau-muenchen.html
Baugebot anwenden und kontrollieren (wenn nach 5 Jahren nicht gebaut wird, wird die Auflassungsvormerkung bzw. die Baugenehmigung gelöscht)
„Kleinteilige Innenentwicklung“, die im StEP-Wohnen 2040 als zweitgrößtes Potenzial für Wohnungsbau ausgewiesen wird, gezielt fördern, siehe auch Stellungnahme RfS zum StEP Wohnen 2040: https://rat-fuer-stadtentwicklung-berlin.de/stellungnahme-des-rats-fuer-stadtentwicklung-berlin-zum-step-wohnen-2040/
Konzeptverfahren sollten sowohl für Einzelgrundstück als auch für neue Entwicklungsgebiete ein fester Bestandteil der Stadtentwicklung werden. Die Grundstücke sollten in einer transparenten Liegenschaftsvergabe als Erbbaugrundstück vergeben werden. Für die langfristige Sicherung von leistbaren Nutzungen in Berlin sollte der vorgeschlagen Erbbauzins dabei kein Bestandteil der Vergabekriterien sein. Das Modell sollte neben der Diversifizierung von Nutzungen auch unterschiedliche Trägermodelle fördern.
Proaktive Steuerung der Innenentwicklung z.B. über Anwendung der „städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM)“ nach §165 BauGB umsetzen.
Aufstockung in den Blick nehmen – alleine hier könnten 8000 WE mit 430.000 und 510.000 m² Geschossfläche entstehen, siehe hier: https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/die-grossten-potenziale-bietet-neukolln-aufstockungen-konnten-berlin-bis-zu-8000-neue-wohnungen-bringen-9319439.html
Ein Förderprogramm auflegen „Umbau von Gewerbeimmobilien zu Wohneinheiten“, das im Sept. 2023 von Bauministerin Geywitz und Kanzler Scholz angekündigt wurde, siehe 14-PUNKTE Maßnahmenpaket: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2023/09/buendnis.html (Leider wurde dieses bis heute nicht umgesetzt.)
Kooperatives Baulandmodell konsequenter umsetzen Seit 2014 wurden lediglich 27% der fertiggestellten Wohneinheiten im kooperativen Baulandmodell errichtet. Der Anteil der fertiggestellten mietpreis- und belegungsgebunden Wohnungen betrug gerade mal 6,3% (Quelle: https://www.berlin.de/sen/bauen/neubau/berliner-modell/ und https://www.berlin.de/sen/wohnen/service/berliner-wohnungsmarkt/wohnraumbedarfsbericht-2025/
Integrale, sektorenübergreifende Planung stärken und Wechselwirkungen zwischen den Disziplinen aufzeigen.
Sozial-ökologische Bauwende:
Nachhaltiges Bauen bedeutet Planen und Bauen mit Rücksicht auf Klima-, Ressourcen-, Bodenschutz und Partizipation. Grundlage ist dabei das 3-Säulenmodell zur Nachhaltigkeit, das in einem ganzheitlich und ausgewogenen Ansatz von Ökologie, Ökonomie und soziokulturellen Belangen betrachtet werden sollte. Nachhaltiges Bauen bedeutet Planen und Bauen bedeutet auch in Kreisläufen zu denken und sich das Ziel zu setzen, mit resilienten und baukulturell starken Strategien die Bauwende im Bereich Stadtplanung, Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur voranzutreiben. Sanieren und die Entwicklung von Bestandsstrukturen gehen dabei vor Neubau.
Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Bis heute wurde es nicht dort beschlossen.
Wir fordern:
Beschluss BEK 2030 umsetzen
Leerstand erfassen, Abriss vermeiden und Potentiale digitalisieren *
Zweckentfremdungsverbot konsequenter durchsetzen, sowie digitale Tools zur aktiven Ermittlung von illegalen Ferienwohnungen nutzen
Unsichtbaren Wohnraum heben (Zitat Autor Daniel Fuhrhop: „Einige (Klein-)Vermieter trauen sich nicht mehr zu vermieten, weil sie mal schlechte Erfahrungen hatten mit Mietnomaden, oder weil sie (auch als ältere Menschen) vom Vermieten überfordert sind, und weil sie es nicht zwingend nötig haben und sich den Ärger sparen. Hier kann eine Kommune einspringen, am besten macht das seit zwanzig Jahren Karlsruhe: es gibt Mietgarantien, eine Mietbegleitung (die jeden Ärger regelt) und einen Zuschuss zur Renovierung. Inzwischen betreut die Stadt Karlsruhe 170 Vermieter, die im Gegenzug Sozialbindungen auf zehn Jahre eingehen (und diese inzwischen regelmäßig verlängern. Aktuell hat die Stadt Karlsruhe 1.300 Sozialwohnungen nach diesem Modell geschaffen.“ Skaliert auf Berlin wären das rund 15.000 Sozialwohnungen, kombiniert man ältere Menschen in zu großen Wohnungen plus Geflüchtete oder Alleinerziehende, wäre es auch noch eine Win-Win-Gemeinschaft).
BauO Berlin: Abrissgenehmigungspflicht wieder einführen (Abriss muss in der Landesbauordnung genehmigungspflichtig und an eine THG-Bilanz geknüpft werden. Abriss wird oftmals genutzt, weil damit ökonomischer Vorteil erzielt werden kann. Bauordnungsrechtlich empfiehlt es sich, die erforderliche Ökobilanz durch einen bautechnischen Nachweis zu führen und den Abriss unter Zustimmungsvorbehalt zu stellen. Zur Erlangung der Zustimmung ist ein Rückbau- und Verwertungskonzept vorzulegen sowie die Ermittlung und anschließende Entrichtung der Lebenszyklus-THG-Emissionsgebühr nachzuweisen. Sollte ein (Teil-) Abriss durch einen Neubau bzw. eine Erweiterung ersetzt bzw. ergänzt werden, kann dies in der Lebenszyklusanalyse (LCA) Berücksichtigung finden bzw. verrechnet werden. Neubau oftmals preiswerter, deshalb graue Energie als Wert nutzen (Ökologie- und Ressourcenfrage in Abwägung miteinander bringen).
BauO Berlin: Bauen im Bestand erleichtern, damit hier eine Priorisierung vor Neubau deutlich wird (Normen und Gesetze aus dem Zeitraum der Gebäudeerrichtung, wie z.B. hinsichtlich Statik, Arbeitsstättenrichtlinie, Barrierefreiheit etc. sollten weiter als Mindeststandard gelten können).
BauO Berlin: die Instandhaltungspflicht gemäß §14 bei Unterlassung ahnden (hohe Bußgelder).
Anreizsystem für klimapositive Gebäude etablieren (wenn Versorgung der Häuser komplett über erneuerbare Energien erfolgt bzw. sogar klimapositiv ist, z.B. wenn Gebäude Verbrauch selbst über PV, Wärmepumpe, etc. erzeugt, dann sollte das Gebäude auch weniger stark gedämmt werden müssen. Die Vorgaben zur Ressourcenschonung sollten in einem gesonderten Abschnitt des GEG geregelt werden, sodass am Ende des Prozesses ein Gebäudeenergie- und Gebäuderessourcengesetz (GERG) entsteht. Für die Ökobilanz ist der gesamte Lebenszyklus (LCA) eines Gebäudes zu betrachten – von der Entstehung, über den Betrieb bis einschließlich des zukünftigen Abrisses (Bundesebene).
Machbarkeitsstudien „Pro Erhalt“ bei Bestandsgebäuden für öffentliche Liegenschaften verpflichtend einführen, bei privaten Investitionen anreizen, um anhand von „grauer Energie“ das “Plus” zu bilanzieren und Umbau- und Nachverdichtungspotenziale zu heben; Beispiele: SEZ, ehm. Landeslabor, Urania etc.)
Geregelte Bauverfahren fokussieren, § 34 nur im Ausnahmefall.
Keine Umsetzung des §246e
Wettbewerbe, Ausschreibung und Vergabe kreislaufgerecht, fair und offen für kleine und junge Büros gestalten.
* Kataster über Leerstände und Nachverdichtungspotentiale im Innenbereich (mit Hilfe von KI anhand öffentlicher Daten bereits jetzt machbar, über landeseigene BSR, Stromnetz Berlin und Berliner Energie und Wärme kann liegenschaftsscharf die Nutzungsintensität erfasst werden. Von (Um)Baupotential, Wirtschaftlichkeit, Energiebedarf oder Sanierungsfahrplan inkl. CO2-Einparungsmöglichkeiten – ist alles erfassbar und das sofort und für alle Liegenschaften in Berlin, siehe auch: https://www.syte.ms)
Ernsthafte Partizipation umsetzen
Grundlagen:
Handbuch zur Partizipation (SenUM von 2011, aktualisiert 2012)
Trialog-Verfahren, siehe auch https://www.governance-platform.org/portfolio/abschlussbericht-partizipation-im-wohnungsbau/ und https://www.governance-platform.org/portfolio/neue-urbane-agenda-berlin/
“Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der räumlichen Stadtentwicklung” (Senat 2019, erneuert 2024)
„Um die Akzeptanz für Nachverdichtungsvorhaben kommunaler Wohnungsbauunternehmen zu erhöhen, setzt sich die Koalition für transparente und ergebnisoffene Partizipationsverfahren zur Umsetzung ein. Einwände der Anwohner*innen und der Bürgerschaft sollen frühzeitig berücksichtigt werden, um Aspekte der Lebensqualität, der Klimaverträglichkeit und der Infrastrukturen effektiv in die Planungsprozesse einfließen zu lassen.“ (Quelle: Koalitionsvereinbarung RGR 2021 – 2026)
Grün- und Freiflächen stärken
Anwendung/ formaler Beschluss der Charta Berliner Stadtgrün, siehe https://www.berlin.de/meingruenes-berlin/charta-fuer-das-berliner-stadtgruen/eine-charta-fuer-das-berliner-stadtgruen/
Baumentscheid umsetzen
Tempelhofer Feld behutsam mit Baumschatten ertüchtigen
Transformation ehemaliger Friedhofsflächen als Grünräume stärken
Grün-Blaue Infrastruktur ausbauen
Qualifiziertes Personal einstellen, bei gleicher Bezahlung wie auf Senatsebene, um unvollständige und fehlerhafte Prüfverfahren zu verbessern
Hitzeminderung/ Klimaanpassung
Entsiegelungen von Parkplätzen etc.
Umsetzung STEP Klima
Umsetzungsdefizit durch Klimaanpassungstrategien aufholen
Mobilitätswende
Entsiegelung von Flächen des ruhenden Verkehrs (siehe Stellungnahme Berliner Klimaschutzrat, https://www.berlin.de/klimaschutzrat/stellungnahmen/)
Umnutzung für gemeinwohlorientierte Nutzungen
Ausbau Fuss- und Radverkehr und Umsetzung Mobilitätsgesetz
Veröffentlicht am 8. Juli 2022 von Matthias Grünzig - Kommentare: (0)
Der Berliner Senat plant, der privaten „Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster“ – geleitet von einem lokalen SPD-Politiker und unterstützt von einem CDU-Politiker – Geldmittel in Millionenhöhe sowie zwei Grundstücke im Gesamtwert von mindestens 3,5 Millionen Euro zu überlassen. Damit würde sich die Stiftung faktisch die bauliche Deutungshoheit über einen der geschichtsträchtigsten Orte Berlins verschaffen: die Kirchenruine des ehemaligen Franziskanerklosters aus dem 15. Jahrhundert. Denn die beiden Grundstücke rahmen das Hauptportal der einstigen Kirche an der Klosterstraße.
Die Übergabe soll per außergerichtlichem Vergleich erfolgen – obwohl das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen die Restitutionsforderungen der Stiftung bereits 1999 abgewiesen hat. Aber hier wurde nie jemand enteignet, es gibt nichts zu restituieren oder wiedergutzumachen. Dass es aber dennoch nie zu einer gerichtlichen Entscheidung kam, welche die haltlosen Forderungen der Stiftung final abgewehrt hätten, liegt daran, dass die Stiftung mit Zustimmung des Landes Berlin jahrzehntelang gerichtliche Verfahren auf Eis legen ließ. Während man so die Eigentumsfrage künstlich in der Schwebe hielt, nahm die Stiftung für die Rekonstruktionspolitik des damaligen Senatsbaudirektors Hans Stimmann (SPD) Partei und trieb diese maßgeblich mit voran. Nun soll die Stiftung unter der derzeitigen Senatsbaudirektorin Petra Kahlfeldt (ebenfalls SPD) als Bauherrin etabliert werden.
Hiergegen wendet sich eine Petition an den Berliner Senat und den Landesrechnungshof. Zu den über zwanzig Erstunterzeichnern gehören die ehemalige Senatsbaudirektorin Regula Lüscher, der frühere Kultursenator Thomas Flierl, die Schriftstellerin Annett Gröschner, die ArchitektInnen Benjamin Förster Baldenius, Arno Brandhuber, Kees Christiaanse, Theresa Keilhacker, Anh-Linh Ngo, HG Merz, Philipp Oswalt und Donata Valentien, die Wissenschaftler und Kuratoren Gabriele Dolff-Bonekämper, Martin Kieren, Andreas Ruby und Alexander Stumm, der ehemalige Klosterianer Axel Matthies und die Politiker MdB Katalin Gennburg, MdA Katrin Schmidberger, MdA André Schulze und MdA Julian Schwarze.
02.07.2025 | Mit der Aufstellung der Balustradenfiguren auf der Lustgartenfassade findet die Rekonstruktion der historischen Fassaden des ehemaligen Berliner Schlosses ihren Abschluss. Im Verlauf der zwei Jahrzehnte seit dem Bundestagsbeschluss haben sich die einst hochfliegenden Hoffnungen und vollmundigen Versprechungen nicht erfüllt. Das Projekt wirkte – anders als der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder 1999 prognostizierte – nicht „außerordentlich befriedend und damit auch befriedigend.“
Nein, die Schlossfassaden als Deckerinnerung verdrängen die deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts und idealisieren den Imperialismus Preussens und des Kaiserreichs. Die neokoloniale Instrumentalisierung der sogenannten „außereuropäischen Sammlungen“ zu ihrer Legitimierung erwies sich aufgrund der Provenienzproblematik als Bumerang und ist gescheitert. Der Gebäudekomplex ist für viele nicht zu dem angekündigten positiv besetzten Ort gesellschaftlicher Selbstvergewisserung geworden.
Im Abschlussbericht der Internationalen Expertenkommission von 2002 hieß es, das Humboldt-Forum solle „Ort des Dialogs, der bürgerschaftlichen Teilhabe und der gleichrangigen Zeitgenossenschaft der Weltkulturen“ sein. Es solle die „bürgerschaftliche Mitte der deutschen Hauptstadt“ werden, hier solle es um „die Interessen der Bürgerinnen und Bürger an ihrem gegenwärtigen Leben auf dem Weg in die Zukunft“ gehen. Davon hat sich so gut wie nichts erfüllt.
Der einst gefeierte Gründungsintendant Neil MacGregor sah im Humboldt Forum die „Chance, die ganze Welt neu zu denken“. Doch anstatt erneut darüber zu phantasieren, wie die Welt am Deutschen Wesen genesen möge, täte es not, bei sich selbst anzufangen und das Humboldt Forum neu zu denken. Ein zentrales Manko dieses nationalen Kulturprojektes ist eine Krise der Repräsentation.
Mit Bundestagspetition und Wettbewerb adressierte unsere Initiative Schlossaneignung im vergangenen Jahr das Problem der Fassade und der Repräsentation von Geschichte. Wir zeigten auf, wie durch ein Weiterbauen bislang Verdrängtes sichtbar gemacht und einem inklusiveren und komplexeren Verständnis des Ortes Ausdruck gegeben werden kann. Doch der Bundestag hat die Petition bislang nicht beantwortet, die Stiftung das Ideenangebot ignoriert und stattdessen einen eigenen Fassadenwettbewerb durchgeführt, der mangels Substanz nichts anderes ist als eine oberflächliche Eventisierung.
Dabei wäre es an der Zeit, den Ansatz der Schlossaneignung weiterzudenken. Mit dem Abschluss der Fassadenrekonstruktion läuft zum Jahresende auch der Nutzungsvertrag des Fördervereins Berliner Schloss e.V. für die Räumlichkeiten der Tourist-Info im Schlüterhof aus. Nachdem man über viele Jahre dem fragwürdigen Verein, der sich bis heute nicht von seinen rechtsradikalen und antisemitischen Spendern und Unterstützern distanziert hat, Raum überlassen hat, sollten nun andere zivilgesellschaftliche Akteure zum Zuge kommen.
Wir fordern die Stiftung Humboldt Forum auf, von nun an alle fünf Jahre einen Wettbewerb für die Trägerschaft und Nutzung des Raums auszuloben, der von einer unabhängigen, internationalen und divers besetzten Jury entschieden wird. Das Raumangebot sollte mit angemessenen Programmmitteln verbunden werden. Die einzige Chance, die einst versprochene Teilhabe und den Diskurs an diesem Ort zumindest ansatzweise zu verwirklichen, besteht darin, hier einen Ort zu schaffen, der außerhalb der Governance des Stiftung Humboldt Forum und ihres Stiftungsrates liegt und somit anderen Akteuren und Perspektiven Raum gibt.
Initiative Schlossaneignung
Christoph Balzar
Tina Born
Elisabeth Broermann
Ole Frahm
Theresa Keilhacker
Anna Krenz
Philipp Meuser
Henrike Naumann
Anh-Linh Ngo
Philipp Oswalt
Fred Plassmann
Agnieszka Pufelska
Yvonne Rothe
Steffen Schuhmann
Ulrike Steglich
Alexander Stumm
Raul Walch
Jürgen Zimmerer
Dieses Statement findet sich auch auf der Website:
Investigative Recherche deckt auf, wie und warum der Berliner Senat einer privaten Stiftung, die 1954 ins westberliner Stiftungsregister eingetragen wurde und die nie enteignet wurde, Grundstücke aus Landesbesitz in einem Restitutionsverfahren zukommen lassen will.Eine Petition an das Abgeordnetenhaus fordert Abbruch der Vergleichsverhandlung und Prüfung, ob ein bereits früher der Stiftung übertragenes Grundstück zurückgefordert werden kann.
Eine neue investigative Recherche klärt den Sachverhalt eines umstrittenen außergerichtlichen Vergleichs auf, mit dem der Berliner Senat einer erst im Jahre 1954 in Westberlin eingetragenen privaten Stiftung Eigentumswerte in einem zweistelligen Millionenbetrag zukommen lassen will. Dass diese private Stiftung gute Verbindung zu den Regierungsparteien hat, ist nur ein Aspekt in diesem skandalösen Fall.
Es geht hierbei um das Restitutionsverlangen der Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster für die etwa 4.500 qm umfassenden Grundstücke des einstigen städtischen Gymnasium zum Grauen Kloster. Die Recherche zeigt, dass die Restitutionsklage der Stiftung völlig substanzlos ist, wie die Stiftung in internen Besprechungen mit dem Senat selber einräumt. Und auch die nun neu gestellte Forderung nach „Grundbuchkorrektur“ erweist sich als abwegig. Wieso sollte eine private Stiftung, die 1954 in das Stiftungsregister Berlin-West eingetragen worden ist, Anspruch auf das Grundeigentum in Berlin-Mitte haben, das über Jahrhunderte einer öffentlichen Schule der Stadt Berlin gehörte? Die Recherche legt offen, dass frühere Senate des Landes Berlins eine Mediation oder einen Vergleich noch ablehnten und darauf bestanden, dass ein Gericht sich mit dem Sachstand befasst und diesen beurteilt. Doch der neue Senat von CDU und SPD – ohne Regierungsbeteiligung von Grünen und Linken – will auf die Führung des Gerichtsverfahrens verzichten und sich ohne weitere Klärung außergerichtlich einigen. Bei den Begünstigten und ihren Unterstützern finden sich Vertreter aus beiden Regierungsparteien, und man teilt Entwicklungsziele, die in der Öffentlichkeit wie auch z.T. in den Regierungsparteien selbst umstritten sind. Unter Aussparung von regulären Verfahren können diese aber mit dem angestrebten Vergleich festgesetzt werden. Der Senat will öffentliches Eigentum aus Berlin-Mitte der privaten Stiftung gut situierter Westberliner, zukommen zu lassen. Ironie dabei ist, dass die Stiftung anders als jahrelang behauptet, nun gar keine Schule bauen oder betreiben will, sondern das eingeforderte Vermögen anderweitig nutzen will. Die Vergleichsentwürfe sehen vor, dass das Grundstück für das Schulgebäude der Stiftung zufällt, und der Senat für den Bau der öffentlichen Schule der privaten Stiftung entweder kontinuierlich einen Pachtzins im Rahmen eines Erbbauchrechts zahlen muss oder durch eine Einmalzahlung an die Stiftung das Eigentum an diesem erwirbt.
In einer Petition fordert der Verfasser der Recherche, der Architekt und Publizist Philipp Oswalt, das Berliner Abgeordnetenhaus auf, dass das Land Berlin die außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen unverzüglich abbricht, und die fragwürden Forderung der privaten Stiftung durch das Gericht prüfen lässt. Zudem solle das Land Berlin klären, ob die Zuteilung eines Grundstücks in Berlin-Schöneberg an die private Stiftung in den 1950er zu Unrecht erfolgt sei und dies nun von der öffentlichen Hand zurückgefordert werden sollte.
Das Buch zeichnet einen Spaziergang durch das Haus Marlene Poelzig nach, in dessen Rahmen nicht nur das Gebäude noch einmal auflebt, sondern auch die verschiedenen Themen Aufmerksamkeit finden, die sich im Zuge der Debatte um das Haus aufgetan haben. Jeder Raum, der im Rahmen des Spaziergangs „betreten“ wird, ist Ort für ein Thema: Autor*innenschaft, Gleichberechtigung und Feminismen, Care-Arbeit und Architektur, Archivpraxis, Denkmalschutz und Substanzerhalt sowie Protestkultur. Rahmende Texte sowie Bildstrecken bringen die Inhalte zusammen und beleuchten Marlene Poelzigs Gesamtwerk.
Das Publikationsteam besteht aus Hannah Dziobek, Hannah Klein, Antonia Noll, Jan Schultheiß und Felix Zohlen. Die Grafik übernimmt Irene Szankowsky, und die Redaktion leitet Inga Krumme. Die Beiträge wurden von zahlreichen Autor*innen verfasst: Andrea Aranda, c/o now, Dr. Mary Dellenbaugh-Losse, Jennifer Dyck, Mariam Gegidze, Dr. Jeonghi Go, Dr. Heike Hambrock, Karin Hartmann, Anna-Maria Mayerhofer, Prof. Dr. Matthias Noell, Samira Ozminski, Dr.-Ing. Mary Pepchinski, Tanja Scheffler, Dr. des. Monica Tușinean, Prof. Dr. Volker Welter und weitere.
25.06.2025 | Mit seinem am 25.06.2025 verkündeten Urteil bestätigt der Verfassungsgerichtshof die Argumentation der Initiative Volksentscheid Berlin autofrei: Das Gericht sieht keinen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und betrachtet das Gesetz als angemessen und verhältnismäßig. Um die Ziele in ihrer Gesamtheit zu erreichen, gebe es aktuell kein geeigneteres Mittel. Die Entscheidung des Gerichts fiel mit 8:1 Stimmen.
Die Zukunft Berlins steht damit der Sicherheit, dem Klimaschutz und der Gesundheit aller Berlinerinnen und Berliner offen — und nicht nur dem Autoverkehr. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat den Gesetzentwurf umfassend rechtlich geprüft und bestätigt: Es gibt kein Grundrecht auf Autofahren.
Im Rahmen des 41. Runden Tisches Liegenschaftspolitik wurde deutlich: Das Thema Genossenschaften – insbesondere junge und neu gegründete – bewegt derzeit viele Akteur:innen in Berlin.
Genossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag zu einer sozialen und gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung. Gleichzeitig stehen sie vor großen Herausforderungen: Der Zugang zu landeseigenen Grundstücken ist oft erschwert, Förderstrukturen sind komplex, und politische Rückendeckung sowie Planungssicherheit fehlen vielerorts.
Gemeinsam mit Expert:innen aus Politik, Praxis und Zivilgesellschaft möchte die Initiative StadtnNeudenken diese Herausforderungen diskutieren und Wege aufzeigen, wie Genossenschaften in Berlin gestärkt werden können.
Die Initiative StadtnNeudenken lädt Sie herzlich ein, an der öffentlichen Paneldiskussion teilzunehmen und sich mit uns auszutauschen.
Es wird vier Werkvorträge in den vier Disziplinen der Landschaftsarchitektur, der Architektur, der Innenarchitektur, sowie der Stadtplanung und eine anschließende Diskussion geben.
Prof. Anupama Kundoo, building knowledge and building processes
Prof. Dipl.-Ing. Irene Lohaus, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, Demografie und Diversität
Katharina Fender und Wiebke Blum, nexus Institut, gendersensible Stadtentwicklung und Partizipation – Einblicke in vorläufige Ergebnisse der ExWoSt-Studie „Gendergerechte Stadtentwicklung: Potenziale für nachhaltige und vielfältige Städte“
Anschließend an die jeweils 15-minütigen Vorträge aus den verschiedenen Fachperspektiven wird es eine gemeinsame Diskussion geben.
WIA 2025 ist das erste bundesweite Festival zur Sichtbarmachung von Frauen in Architektur, Innenarchitektur, Stadt- und Freiraumplanung sowie Bau- und Ingenieurbaukunst.
Die Eigentümerin Arcadia Estate GmbH möchte die 105 Wohnungen abreißen und gegen Luxusbauten austauschen. Wenn das passiert, sind nicht nur die Langzeitmieter*innen betroffen, die sich seit vielen Jahren erfolgreich gegen den Abriss und gegen Verdrängung wehren: auch die 60 ehemals obdachlosen Menschen verlieren ihr Zuhause, das sie seit mehreren Jahren in der Habersaathstraße gefunden haben.
Die Gerichte haben längst entschieden: „Eine Wohnung ist kein Aktienpaket“, und „Es gibt kein Recht auf Gewinnmaximierung“ – so lauteten die Urteilsbegründungen gegen die Verwertungskündigungen der Mieter*innen vom Amtsgericht Mitte, die durch das Landgericht Mitte bestätigt wurden. Alle Langzeitmieter*innen der Habersaathstraße 40-48 dürfen demnach bleiben. Nach Erneuerung der Abrissgenehmigung drangsalieren Eigentümer Andreas Pichotta und seine GmbH die Mieter*innen nun erneut mit Gerichtsprozessen, fristlosen Kündigungen und Verwertungskündigungen.
Massive Missstände und Zerstörung solidarischer Wohnformen
Bereits seit 2019 plant die Eigentümerin, die Häuser abzureißen, um Platz für Luxusbauten zu schaffen. Die Häuser befinden sich aktuell noch im bezahlbaren Mietsegment. Durch eine aggressive Entmietungspraxis hat die Arcadia Estate GmbH bereits viel Leerstand sowie einen Instandhaltungsstau geschaffen.
2022 wurden die leerstehenden Wohnungen durch eine Aneignungsaktion obdachloser Menschen wieder bewohnt – ein Housing-First-Projekt von unten für über 60 Menschen, begleitet durch den Träger „Neue Chance“. Doch nach kurzer Zeit wurde dem Projekt durch das Bezirksamt das Geld gestrichen. Seitdem gibt es keine sozialarbeiterische Betreuung mehr.
Im Sommer 2023 kappte die Arcadia Estate durch kriminelle Maßnahmen den Zugang zu Strom und Warmwasser für die ehemals obdachlosen Menschen – und setzte vermehrt Einschüchterungsversuche ein.
Verantwortungslosigkeit von Bezirksamt und Eigentümerin
Zuletzt hat das Bezirksamt Mitte im August 2024 ohne Not erneut eine Abrissgenehmigung erteilt und die Baugenehmigung verlängert.
Damit übergeht das Bezirksamt Mitte:
die Rechtsauffassung der Gerichte,
die Beschlüsse der BVV, denen zufolge die Habersaathstraße 40–48 rekommunalisiert werden soll (s.o),
Bewohner*innen werden aus ihrem Zuhause verdrängt und wieder auf die Straße geworfen!
Klimakrise und Abrissmoratorium
Das Bezirksamt Mitte missachtet zudem die Notwendigkeit, in Zeiten der globalen Erwärmung Maßnahmen zur Reduzierung von CO₂-Ausstoß zu treffen. Bereits 2022 haben zahlreiche namhafte Architekt*innen und Universitätenin einem offenen Brief ein Abrissmoratorium gefordert.
Die Arcadia Estate GmbH hält weiterhin an ihren Gewinnmaximierungsinteressen fest – und schreckt auch vor weiteren, jetzt schon angekündigten kriminellen Taten nicht zurück.
Das Bezirksamt Mitte zeigt keine ernstzunehmenden Absichten, Berlin sozialverträglich und gemeinwohlorientiert weiterzuentwickeln. Wir fordern deshalb die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen auf, die Habersaathstraße 40-48 zu kaufen und den kommunalen Wohnungsbestand zu erweitern, um den dort lebenden Menschen endlich ein sicheres und bezahlbares Zuhause zu geben und ein Beispiel zu setzen, wie sozialverträgliches Wohnen klimaverträglich erhalten werden kann!
Unter diesem Titel hat das Berliner Bündnis Stadtentwicklung ein Video erstellt, der Beispiele aus verschiedenen Berliner Bezirken zeigt, in denen Bauvorhaben gegen die berechtigten Interessen der Anwohner, gegen Artenvielfalt und Klimaschutz durchgesetzt wurden und weiter durchgesetzt werden sollen. Die Initiativen machen deutlich: Es braucht einen echten Wandel in der Stadtentwicklung – sie muss sozial gerecht und klimaresilient werden, mit echter Demokratie vor Ort. Und damit tritt das Bündnis der Werbekampagne des Berliner Senats „Euer Zuhause. Unser Auftrag“ entgegen.
Und hier zur Info die Kampagne des Berliner Senats:
12.05.2025 | Da der Berliner Senat mit einem angestrebten außergerichtlichen Vergleich der Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster Geld und Grundeigentum zusprechen will, haben die Bundestagsabgeordnete Katalin Gennburg und der Architekturpublizist und Universitätsprofessor Philipp Oswalt Strafanzeige wegen Veruntreuung öffentlichen Vermögens gestellt. Die Anzeige richtet sich insbesondere gegen den amtierenden Finanzsenator Stefan Evers, den ehemaligen Finanzsenator Thilo Sarrazin und den ehemaligen Senatsbaudirektor Hans Stimmann.
Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen hatte die Forderungen der Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster bereits im Februar 1999 als unbegründet abgewiesen, an der Sachlage hat sich nichts geändert. Bei dem Berlinischen Gymnasium zum Grauen Kloster handelt es sich um eine städtische Schule, die nach Zerstörung ihrer Schulgebäude im Februar 1945 an anderen Standorten in Berlin-Mitte den Schulbetrieb fortführte und in den 1950er Jahre umbenannt wurde. Der Grundbesitz der Schule war Ende des 16. Jahrhunderts vom Kurfürst Johann Georg der Stadt Berlin geschenkt worden. Weder in Zeiten des Nationalsozialismus noch zu Zeiten der DDR war hier jemand enteignet worden, denn das Grundstück war vor 1933 öffentliches Eigentum und ist dies bis heute. Hier gibt es nichts zu restituieren oder wiedergutzumachen. Ebenso wenig ist die Behauptung der Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster zutreffend, Rechtsnachfolgerin des städtischen Berlinischen Gymnasiums zum Grauen Kloster in Berlin-Mitte zu sein. Die Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster wurde nach 1945 in West-Berlin als private Stiftung neu gegründet. So unsinnig der Restitutionsanspruch der privaten Stiftung ist, so sehr kam dieser dem Senatsbaudirektor Hans Stimmann entgegen, um „die am grünen Tisch entstanden Planungen [für den Molkenmarkt] zu forcieren“. Deswegen wies die politische Leitung des Senats 2002 die Arbeitsebene an, die von der Stiftung erhobene Klage nicht vor Gericht klären und abweisen zu lassen, sondern das Verfahren einzufrieren, was dem Wunsch der Stiftung entsprach. Nachdem der Senat 22 Jahre lang verhindert hat, Rechtsklarheit hierzu herzustellen, will er dies nun in einem Vergleich tun und mit diesem die Stiftung begünstigen. Abgesehen davon, dass dies auch der politischen Agenda des Senats zu Pass kam, waren und sind beide Seiten auch personell verflochten. Die Anliegen der Stiftung werden insbesondere von Georg Dybe und Ernst Brenning vertreten, die in den Berliner Regierungsparteien SPD bzw. CDU bezirkliche Parteiämter innehaben bzw. hatten. Umgekehrt sind Amts- und Mandatsträger von CDU und SPD wie die Abgeordnete Claudia Wein und die Senatsbaudirektorin Petra Kahlfeldt der nach 1945 neugegründeten Westberliner Schule privat verbunden. Die Finanzverwaltung verweigert wiederrechtlich Abgeordneten und Presse Einblick in die Unterlagen zum Sachverhalt und agiert auch gegen den Willen des betroffenen Bezirks Mitte, der in das Restitutionsverfahren nicht eingebunden ist und sich gegen Restitutionsleistungen ausgesprochen hat.
Weitere Informationen zur Thematik finden Sie in folgenden Artikeln & Dokumenten:
Die Wohnpreise in den europäischen Großstädten steigen seit Jahren. Die Mieten belasten die privaten Haushalte enorm und der Lebensstandard sinkt. Der Ruf nach Deregulierung der Baubranche löst das Problem nicht: Neubauprogramme, die den Fokus allein auf Effizienzsteigerung durch Skalenökonomien legen, produzieren weder eine nachhaltige Stadt noch sichern sie langfristig bezahlbaren Wohnraum für untere Einkommensgruppen. Volksentscheide zur Vergesellschaftung finanzialisierter Wohnungsunternehmen werden angenommen, aber nicht umgesetzt. Aus diesen und anderen Gründen hat die Bundesregierung 2024 die Wohngemeinnützigkeit über drei Jahrzehnte nach deren Aufhebung wieder eingeführt.
Wieso ist das Prinzip der Gemeinnützigkeit so wichtig – und wie lässt sich die enge Beziehung zwischen Gemeinnützigkeit und einer Architektur des Wohnens beschreiben?
Um diese Fragen zu beantworten, ist die Auseinandersetzung mit der Geschichte des sozialen Wohnungsbaus genauso wichtig wie die Erfahrung aus Städten, die das Prinzip der Gemeinnützigkeit langfristig in ihrer Kommunalpolitik verankern konnten. Berlin zeichnet sich als Stadt von Solidaritätsbewegungen im Wohnen aus. Zürich sticht mit seiner hundertjährigen Kontinuität gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaften hervor.
Welche regulativen Instrumente – von Baustandards bis Eigenkapitalquote – braucht es, um heute eine Gemeinnützigkeit im Wohnen in punkto Spekulationsverzicht und Solidarität langfristig zu etablieren? Warum spielt die Stärkung von Organisationsstrukturen dabei eine so große Rolle?Wie kann Architektur dazu beitragen, Alternativen zu denken?
Anlass für das Gespräch sind die beiden Neuerscheinungen von Anne Kockelkorn, Susanne Schindler, Rebekka Hirschberg, Cooperative Conditions. A Primer on Architecture, Finance and Regulation in Zurich (gta Verlag, 2024) und Joanna Kusiak, Radically Legal. Berlin Constitutes the Future (Cambridge University Press, 2024).
Veröffentlicht am 26. März 2025 von Justus Hayner - Kommentare: (0)
Die Zukunft des markanten, pyramidenförmigen Wohngebäudes am Hafenplatz steht auf der Kippe. Auf der einen Seite plant der Eigentümer, die Hedera Group, einen Abriss des Gebäudes. Stattdessen soll ein Neubau mit einer größeren Bruttogeschossfläche entstehen. Auf der anderen Seite erarbeitet das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg einen Rahmenplan für das Gebiet, der auch über die Zukunft des Gebäudes entscheiden wird.
Wir halten den Abriss dieses ikonischen Gebäudes für einen großen Fehler. Stattdessen bietet das Gebäude große Potenziale für eine behutsame Weiterentwicklung. Die Pyramide am Hafenplatz könnte ein Modellprojekt für eine Bauwende werden. Deshalb fordern wir einen Rahmenplan, der den Erhalt dieses Komplexes festschreibt.
Acht Gründe sprechen für ein Modellprojekt gerade an diesem Ort:
1.Das Gebäude bietet 363 Studentenwohnungen, nach denen ein großer Bedarf besteht.
Die Pyramide wurde von 1971 bis 1973 als Studentenwohnheim errichtet und auf diese Weise auch bis 2018 genutzt. Nach Studentenwohnungen besteht auch heute ein großer Bedarf. Laut dem Studentenwerk Berlin warten aktuell 5200 Studierende auf einen Wohnheimplatz. Deshalb ist es sinnvoll, das Gebäude wieder als Studentenwohnheim zu nutzen. Ein weiterer Pluspunkt des Gebäudes ist seine zentrale Lage: Der Komplex liegt in der Innenstadt, der U-Bahnhof Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Park liegt praktisch nebenan. Deshalb kann mit einer großen Nachfrage nach den Studentenwohnungen gerechnet werden.
2.Das Gebäude bietet 55 bezahlbare Wohnungen, die dringend gebraucht werden.
Das Gebäude verfügt neben den Studentenwohnungen auch über 55 „normale“ Wohnungen, die als geförderte Wohnungen errichtet wurden und die bis Ende 2017 als sozial gebundene Wohnungen zur Verfügung standen. Diese Wohnungen könnten auch künftig zu bezahlbaren Mieten vergeben werden.
3.Das Gebäude bietet Potenziale für kulturelle Nutzungen.
Die Pyramide verfügt in den Erdgeschossen über größere Gewerbeflächen. Diese Räume könnten problemlos für kulturelle Nutzungen verwendet werden. Bereits jetzt befindet sich im Gebäude die „Bark Berlin Gallery“, diese Entwicklung kann fortgesetzt werden.
4.Das Gebäude kann ohne große Umbauten weitergenutzt werden.
Bei einer Weiternutzung als Studentenwohnheim können die vorhandenen Grundrisse beibehalten werden. Eine großflächige Entkernung, die oft die Kosten nach oben treibt, ist nicht notwendig.
5.Ein Erhalt des Gebäudes ist auch ökologisch geboten.
Das Gebäude enthält graue Energie, die bei einem Abriss verloren gehen würde. Laut einer Schätzung von architects for future sind allein im Tragwerk des Gebäudes rund 3000 CO2 gebunden.
6.Das Gebäude ist ein herausragendes Zeugnis der West-Berliner Nachkriegsmoderne und deshalb auch baukulturell wertvoll.
Das Gebäude wurde zwischen 1971 und 1973 als Teil des sogenannten „City-Bandes“ errichtet und deshalb mit einem besonderen Anspruch gestaltet. Der Architekt Helmut Ollk entwarf einen freistehenden, skulpturalen Baukörper, der in eine grüne Parklandschaft eingebettet wurde. Die abgestufte Silhouette verlieh dem Gebäude seine prägnante Pyramidenform, die grüne Umgebung sorgte für eine städtebauliche Wirksamkeit dieser Bauskulptur. Bis heute zeugt das Gebäude vom Leitbild der aufgelockerten Stadtlandschaft, die den West-Berliner Wiederaufbau geprägt hat. Allein deshalb ist das Gebäude ein erhaltenswertes Zeitzeugnis.
7.Der Komplex Hafenplatz trägt zu einer klimaresilienten Stadt bei.
Die am Hafenplatz verwirklichte Verbindung von Solitärbauten und großen Grünflächen ist auch im Sinne einer klimaresilienten Stadt zukunftsfähig. Allein auf dem engeren Grundstück befinden sich 105 Bäume, die zu einem guten Stadtklima beitragen. Bei einem Abriss des Gebäudes würden diese Bäume entweder beseitigt oder zumindest geschädigt werden.
8.Die aktuellen Eigentumsverhältnisse des Gebäudes sind nicht zukunftsfähig.
Das Gebäude gehört derzeit der Hedera Group, die offensichtlich insolvent ist und die das Gebäude vergammeln lässt. Laut einer Einschätzung des Senats vom 2. September 2024 sind die aktuellen Eigentumsverhältnisse nicht zukunftsfähig. Konkret heißt es: „Nach Ansicht des Senats birgt die aktuelle Eigentümerstruktur keine Entwicklungsmöglichkeiten.“ (Antwort vom 2. September 2024 auf eine Schriftliche Anfrage von Elif Eralp und Niklas Schenker) Deshalb ist eine Veränderung der Eigentümerstruktur eine realistische Option.
Unsere Forderungen
1.Der Rahmenplan sollte den Erhalt der jetzigen städtebaulichen Situation mit dem Gebäude und den Grünflächen festschreiben.
Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg hat am 29. Januar 2025 beschlossen, dass das Bezirksamt einen Rahmenplan für den Hafenplatz erarbeiten soll. Dieser Rahmenplan sollte so gestaltet werden, dass die vorhandene städtebauliche Situation mit dem Gebäude und den Grünflächen festgeschrieben wird.
2.Die angestrebte Vorkaufsrechtssatzung sollte genutzt werden, um den Komplex durch eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft zu erwerben.
Weiterhin hat die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg am 29. Januar 2025 beschlossen, dass sich das Bezirksamt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für eine Vorkaufsrechtssatzung einsetzen soll. Eine solche Vorkaufsrechtssatzung würde den Erwerb des Komplexes durch eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft ermöglichen.
3.Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg sollte ein eigentümerunabhängiges Sanierungsgutachten in Auftrag geben.
Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg hat bereits am 24. April 2024 beschlossen, dass das Bezirksamt ein eigentümerunabhängiges Gutachten zur Bausubstanz und zum Sanierungsbedarf in Auftrag geben. Dieses Gutachten sollte das Ziel verfolgen, möglichst kostengünstige Wege zur Sanierung des Gebäudes aufzuzeigen.
4.Anschließend sollte eine behutsame Sanierung des Komplexes unter Bewahrung seiner baukulturellen Qualitäten erfolgen.
Detailinformationen
Die Geschichte und baukulturelle Bedeutung des Komplexes
Die Pyramide war ein Teil des „City-Bandes“ zwischen dem Breitscheidplatz und der südlichen Friedrichstadt, das während der Zeit der Teilung eine symbolische Brücke zwischen Ost- und West-Berlin bilden sollte. Der Senat plante damals eine aufgelockerte Stadtlandschaft mit freistehenden Solitärbauten, die den freiheitlichen Anspruch West-Berlins unterstreichen sollte. Markante Elemente dieses „City-Bandes“ waren das Kulturforum, das Ensemble An der Urania, das Postscheckamt am Halleschen Ufer und das Excelsior-Haus am Askanischen Platz.
Die von 1971 bis 1973 errichtete Pyramide war ein Bestandteil dieses Konzeptes, deshalb wurde sie mit einem besonderen Anspruch geplant. Der Architekt Helmut Ollk entwarf einen freistehenden skulpturalen Baukörper, der in eine grüne Parklandschaft eingebettet wurde. Die abgestufte Silhouette verlieh dem Gebäude seine prägnante Pyramidenform, die grüne Umgebung sorgte für eine städtebauliche Wirksamkeit dieser Bauskulptur.
Aber auch in sozialer Hinsicht war das Konzept wegweisend: Ollk plante bezahlbare Wohnungen in bester innerstädtischer Lage. Es entstanden 363 Studentenwohnungen, die durch das Studentenwerk vermietet wurden, und 55 „normale“ Wohnungen, die im sozialen Wohnungsbau errichtet wurden. Ein Teil der Wohnungen erhielt Dachterrassen, die eine attraktive Aussicht auf die Stadt gewährten. Bezahlbare Wohnungen mit viel Grün sollten das Leben in West-Berlin auch unter Mauer-Bedingungen attraktiv machen.
Heute ist die Pyramide ein wichtiges Zeugnis der West-Berliner Nachkriegsmoderne. Hier kann das Leitbild der aufgelockerten Stadtlandschaft nachvollzogen werden, das den West-Berliner Wiederaufbau geprägt hat. Allein deshalb ist das Gebäude ein erhaltenswertes Zeitzeugnis.
Die Entwicklung seit 2018
31.12.2017
Wegfall der Sozialbindung für die Wohnungen
2018
Studentenwerk stellt Vermietung der Studentenwohnungen ein
25.1.2024
Die Entwicklungsgesellschaft Quartier am Hafenplatz mbH (eine Tochtergesellschaft der Hedera Group) stellt ihre Planungen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen der BVV Friedrichshain-Kreuzberg vor. Geplant ist ein Totalabriss des Komplexes und ein Ersatzneubau mit wesentlich größeren Bruttogeschossflächen.
24.4.2024
Beschluss BVV Friedrichshain-Kreuzberg: – Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg soll eigentümerunabhängiges Bausubstanzgutachten in Auftrag geben
29.1.2025
Beschluss BVV Friedrichshain-Kreuzberg: – Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg soll einen Rahmenplan erarbeiten – weitestgehender Erhalt des bestehenden Ensembles – Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg soll sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für den Erlass einer Vorkaufsrechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB einsetzen
Unterzeichner*innen
AfA – Aktiv für Architektur
Dr. Moritz Ahlert, TU Berlin, Habitat Unit
Stefania Andrioli, Architektin, Berlin
Dr. Kirsten Angermann, Bauhaus-Universität Weimar, Fakultät Architektur und Urbanistik
Architects for future Deutschland e.V.
Architektenkammer Berlin
Prof. Inken Baller em. B-TU Cottbus
Prof. Sandra Bartoli, Hochschule München, Department of Architecture
Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) Berlin, Der Vorstand
Prof. Elke Beyer, Hochschule Anhalt, FB 3, Architektur, Facility Management und Geoinformation
Prof. Dr. phil. habil. Johanna M. Blokker, Institut für Bau- und Kunstgeschichte, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Kerima Bouali, Mitglied der BVV Friedrichshain-Kreuzberg, Fraktion Die Linke
Prof. Elisabeth Broermann, TU Berlin / Architects for Future
Veronika Brugger, RAUM BRAUCHT SPRACHE, Berlin
Bündnis Klimastadt Berlin 2030
Bürgerverein Hansaviertel e.V.
BUND Berlin
Roberta Burghardt, Architektin coopdisco, Berlin
Prof. i. R. Dr. Adrian von Buttlar, Institut für Kunstwissenschaft und Historische Urbanistik, Technische Universität Berlin
Prof. Dr. Laura Calbet Elias, Universität Stuttgart, Städtebau-Institut
Vito Dabisch, Mitglied der BVV Friedrichshain-Kreuzberg, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Prof. Dr.-Ing. Alexandra Druzynski v. Boetticher, Fachgebiet Baugeschichte,
BTU Cottbus-Senftenberg
Docomomo Deutschland e.V.
Dr. phil. Dina Dorothea Falbe, Hochschule Wismar, Fakultät Gestaltung, Müther-Archiv | Baukunstarchiv MV
Prof. Niklas Fanelsa, M. Sc. Architekt BDA, Professor, Technical University of Munich, TUM School of Engineering and Design
Dr. hc. Kristin Feireiss, Direktorin Aedes Architekturforum Berlin
Prof. Jesko Fezer, Hochschule für Bildende Künste Hamburg
Prof. Dr. Christian Freigang, Kunsthistorisches Institut der Freien Universität Berlin
Prof.(Univ) Dr.-Ing. Christoph Gengnagel, Direktor des Instituts für Architektur und Städtebau, Universität der Künste Berlin
Katalin Gennburg, Mitglied des Abgeordnetenhauses, Fraktion Die Linke
Gaby Gottwald, Mitglied der BVV Friedrichshain-Kreuzberg, Fraktion Die Linke
Prof. Nanni Grau, Hütten & Paläste/ TU Berlin
Dr. Matthias Grünzig. Bauhistoriker, Berlin
Guerilla Architects, Berlin
Maria Haberer, Mitglied der BVV Friedrichshain-Kreuzberg, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Prof. Dr. Anke Hagemann, Habitat Unit | Chair of International Urbanism and Design, Technische Universität Berlin
Sören Hanft, Architekt, Berlin
Prof. Dr. Christine Hannemann, Universität Stuttgart, Fakultät Architektur und Stadtplanung, FG Architektur- und Wohnsoziologie
Arthur Haus, Grüne Liga, Referent für Wohnen
Prof. Dr. Susanne Hauser, UdK Berlin / Fakultät Gestaltung / Architektur
Anna Heilgemeir, Architektin, coopdisco, Berlin
Hermann-Henselmann-Stiftung
Prof. Dr. Stephanie Herold, Technische Universität Berlin, Institut für Stadt- und Regionalplanung
Andreas M. Herschel – Architekt bda, herschel.studio
Prof. Dr. Florian Hertweck, Universität Luxemburg und Less Yellow Architecture Urbanism
Prof. Eike Roswag-Klinge, TU Berlin, Natural Building Lab
Niklas Schenker, Mitglied des Abgeordnetenhauses, Fraktion Die Linke
Katrin Schmidberger, Mitglied des Abgeordnetenhauses, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Julian Schwarze, Mitglied des Abgeordnetenhauses, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antje Siedel, märzdesign, Berlin
Prof. Dr.-Ing. Daniela Spiegel, Bauhaus-Universität Weimar, Fakultät Architektur und Urbanistik
Prof. i.R. Claus Steffan, TU Berlin
Muriel Stevens, Architektin, Berlin
Prof. Jörg Stollmann, TU Berlin Institut für Architektur, Chair for Urban Design and Urbanization
Dr. phil. Alexander Stumm, Universität Kassel, FB06 Architektur Stadtplanung Landschaftsplanung
Prof. Dr. phil. Alexandra Tanner, Technische Universität Berlin, Fachgebiet Historische Bauforschung und Baudenkmalpflege
Jens Ullrich, Forums Delegierter im Zukunftsrat Rathausblock
Lilith Unverzagt, Wissenschaftliche Mitarbeiterin architekturgeschichte + architekturtheorie, Universität der Künste Berlin / atelier le balto landschaftsarchitekt:innen / Initiative an.ders Urania
urban fragment observatory (Jeanne Astrup-Chauvaux, Sebastian Díaz de León, Lena Löhnert, Florine Schüschke)
Urbane Praxis e.V.
Urbanophil e.V.
Prof. Dr. Antoine Vialle, Chair for Transitioning Urban Ecosystems (CUE)
Technische Universität Berlin, INSTITUTE OF ARCHITECTURE
Prof. Tobias Walliser, LAVA, Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
Malte Wilms, Architekt, Lehrender DIA Dessau
Prof. Dr. Kerstin Wittmann-Englert, Technische Universität Berlin, Institut für Kunstwissenschaft und Historische Urbanistik
Die Wohnpreise in den europäischen Großstädten steigen seit Jahren. Die Mieten belasten die privaten Haushalte enorm und der Lebensstandard sinkt. Der Ruf nach Deregulierung der Baubranche löst das Problem nicht: Neubauprogramme, die den Fokus allein auf Effizienzsteigerung durch Skalenökonomien legen, produzieren weder eine nachhaltige Stadt noch sichern sie langfristig bezahlbaren Wohnraum für untere Einkommensgruppen. Volksentscheide zur Vergesellschaftung finanzialisierter Wohnungsunternehmen werden angenommen, aber nicht umgesetzt. Aus diesen und anderen Gründen hat die Bundesregierung 2024 die Wohngemeinnützigkeit über drei Jahrzehnte nach deren Aufhebung wieder eingeführt.
Wieso ist das Prinzip der Gemeinnützigkeit so wichtig – und wie lässt sich die enge Beziehung zwischen Gemeinnützigkeit und einer Architektur des Wohnens beschreiben?
Um diese Fragen zu beantworten, ist die Auseinandersetzung mit der Geschichte des sozialen Wohnungsbaus genauso wichtig wie die Erfahrung aus Städten, die das Prinzip der Gemeinnützigkeit langfristig in ihrer Kommunalpolitik verankern konnten. Berlin zeichnet sich als Stadt von Solidaritätsbewegungen im Wohnen aus. Zürich sticht mit seiner hundertjährigen Kontinuität gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaften hervor.
Welche regulativen Instrumente – von Baustandards bis Eigenkapitalquote – braucht es, um heute eine Gemeinnützigkeit im Wohnen in punkto Spekulationsverzicht und Solidarität langfristig zu etablieren? Warum spielt die Stärkung von Organisationsstrukturen dabei eine so große Rolle?Wie kann Architektur dazu beitragen, Alternativen zu denken?
Anlass für das Gespräch sind die beiden Neuerscheinungen von Anne Kockelkorn, Susanne Schindler, Rebekka Hirschberg, Cooperative Conditions. A Primer on Architecture, Finance and Regulation in Zurich (gta Verlag, 2024) und Joanna Kusiak, Radically Legal. Berlin Constitutes the Future (Cambridge University Press, 2024).
Wir, die Architekt*innengewerkschaft (in Gründung), setzen uns für faire Arbeits- und Lebensbedingungen von Architekturschaffenden ein. Wir organisieren uns, um strukturelle Missstände in der Branche, wie die Überstundenkultur, prekäre Anstellungsverhältnisse und schlechte Bezahlung kollektiv zu adressieren.
Als organisierte Gruppe können wir uns gegenseitig unterstützen, uns austauschen und gemeinsam gegen unfaire Arbeitsbedingungen vorgehen.
Bist du auch unzufrieden mit den Bedingungen in der Architekturbranche? Dann komm zu unserem ersten offenen Treffen und lerne uns kennen – gemeinsam gestalten wir den Weg zu einer solidarischen Architekt*innengewerkschaft!
In der Anti-Abriss-Allianz wenden sich Aktive aus den Bereichen Soziales, Umweltschutz und Kulturerbe gemeinsam gegen die vermeintlich alternativlose Praxis von Abriss und Ersatzneubau. Sie engagieren sich für eine neue Umbaukultur in Deutschland und Europa. Die Partner*innen der Allianz fordern, bei erhaltenswerter Bausubstanz auch dem Klima, sozialen Belangen und kulturellen Werten gerecht zu werden.
Dazu wird die Allianz in den kommenden Monaten weitere konkrete Vorschläge und Handreichungen erarbeiten. Damit will sie Politik und Verwaltung auf Bundes- und Landesebene dabei beraten und unterstützen, die baukulturellen und klimapolitischen Vorhaben der Bundesrepublik umzusetzen.
Im Dezember 2024 schrieb die Allianz in ihrem Gründungspapier fest: Es braucht “Empfehlungen an die Politik, um Abrisse effektiv zu verhindern”. Diesem Auftrag folgend, hat die AG Politik der Anti-Abriss-Allianz diese Ziele erarbeitet:
Alte Bauten bevorzugen: Statt neu zu bauen, soll geprüft werden, ob bestehende Gebäude besser genutzt und saniert oder umgebaut werden können.
Geplante Abrisse erst prüfen: Bevor Abrisse genehmigt werden, soll in den Landesbauordnungen festgelegt werden: Erst ist die THG-Bilanz zu prüfen, da bei der Treibhausgasbilanzierung auch bereits verursachten Emissionen berücksichtigt werden.
Leerstand nutzen: Leerstehende und nicht genutzte Gebäude sollen behördlich erfasst werden, um (Zwischen-) Nutzungen möglich zu machen. Dabei kann die öffentliche Hand mit ihrem Gebäudebestand beispielhaft vorangehen.
Machbarkeitsstudien erstellen: Es soll untersucht werden, wie sich bestehende Bauten erhalten lassen – mit einem besonderen Blick auf Soziales, Umweltschutz und Kulturerbe.
Gesetze angleichen: Die Gesetze sollen so angepasst werden, dass sie den Erhalt von Gebäuden fördern.
Besondere Bauten erhalten: BEB (besonders erhaltenswerte Bausubstanz) soll verbindlich geschützt und ihr Erhalt in bau- und planungsrechtlichen Regelwerken verankert werden.
Herausfordernde Fälle fördern: Es sollen Fördermittel für Arbeiten an Bauten bereitgestellt werden, die nur schwer wieder herzurichten sind. Damit lassen sich Abrisse vermeiden und so das Klima schützen.
Bündnispartnerinnen der Anti-Abriss-Allianz für Umbaukultur (AAA)
Abriss-Moratorium / AfA – Aktiv für Architektur / AnB Allianz nachhaltiges Bauen / Akademie des Handwerks / Arbeitskreis Innenstadt e.V. / ARCH+ / Architects for Future / Architektenkammer Berlin / Architekturschaufenster e.V. / Arbeitskreis Innenstadt Halle / Bauhaus Erde / Baukunstarchiv NRW / Belius GmbH / Belius Stiftung / Berliner Mieterverein e.V. / Berliner Zentrum Industriekultur (bzi) / Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA / Bund Heimat und Umwelt / Bündnis Klimastadt Berlin 2030 / Council of European Urbanism Deutschland e.V. (C.E.U.D.) / DAS ABRISSKOLLEKTIV / Denk mal an Berlin e.V. / Denkmal Nachhaltig GmbH / Denkmalnetz Baden-Württemberg / Denkmalnetz Bayern / Denkmalnetz Sachsen / Denkmalverein Hamburg e.V. / Deutsche Umwelthilfe (DHU) / Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) / Deutscher Werkbund e.V. / Deutscher Werkbund Berlin e.V. / Deutscher Werkbund Rheinland-Pfalz e.V. / DOCOMOMO Deutschland / Forum Baukultur OWL e.V. / Fraunhofer Büro Brüssel / Haus Marlene Poelzig / Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern / Hermann-Henselmann-Stiftung / HouseEurope / Initiative kirchenmanifest.de / Initiative „SEZ für alle!“ / Institut für Ostmoderne e.V. / Interessengemeinschaft Bauernhaus e.V. / International Council of Monuments and Sites (ICOMOS) / Klimaneustart Berlin / KulturerbeNetz.Berlin / Leipziger Denkmalstiftung / moderneREGIONAL / Netzwerk Industrie.Kultur.Ost / Netzwerk ostmodern / Orange Liste / Plattform Nachwuchsarchitektinnen / Restaurator im Handwerk e.V. / Rhein-Neckar Industriekultur e.V. / Rote Liste im Deutschen Verband für Kunstgeschichte e.V. / Ruhrmoderne e.V. / Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten / Studentendorf Schlachtensee eG / SOS Brutalism / Triodos Bank / Verband für Bauen im Bestand / Vereinigung der Denkmalfachämter der Länder (VDL) / Wohnbund e.V.
WALK AND TALK – Veranstaltungsserie der Hybrid Plattform
Die Veranstaltungsserie „Was geht ?! Behalten und Umgestalten in unserer Stadt“ ist ein Walk and Talk Format. Auf Spaziergängen diskutieren Expert*innen beider Hochschulen gemeinsam mit Teilnehmenden akute Problemstellungen unserer Stadt. Was passiert mit altem Baubestand? Wie können wir alte Gebäude an Klimaveränderungen anpassen? Wie schaffen wir unsere Stadt ökologisch zu transformieren, anstatt durch Abriss nur noch mehr Abfall zu produzieren und Ressourcen zu verschwenden?
Seien Sie eingeladen gemeinsam die Stadt zu Fuß zu erkunden und durch Diskussionen zusammen ins Handeln zu kommen.
Zweiter Termin: Donnerstag, 30. Januar, 15 Uhr
Ort: Kunstgewerbemuseum am Kulturforum, Matthäikirchplatz, 10785 Berlin
Veranstalter: Hybrid Plattform
Hinweis: Eintritt frei. Keine Vorregistrierung erforderlich
Das Kulturforum ist ein beeindruckendes architektonisches Ensemble von Museen, der Staatsbibliothek und der Philharmonie. Bauwerke von Mies van der Rohe, Hans Scharoun, Edgar Wisniewski, Rolf Gutbrod und wahrscheinlich demnächst von Herzog & de Meuron mit dem geplanten „Museum der Moderne“, bilden einen spannenden kulturellen Ort in der Mitte Berlins.
Betrachten wir das Kulturforum unter Nachhaltigkeitskriterien legt sich jedoch ein Schatten über die Gebäude. Größtenteils müssten viele Museumsgebäude dringend saniert werden und der Museumsbetrieb gründlich auf Energieeffizienz überprüft und verändert werden. Des weiteren steht der geplante Neubau des Museums der Moderne seit der Planungsphase sehr in der Kritik. Nicht nur unter ästhetischen Gesichtspunkten, sondern auch die Umweltbilanz lässt für ein Gebäude für das 21. Jahrhundert sehr zu wünschen übrig. Auch unter grünen städtebaulichen und sozialen Gesichtspunkten ist das Kulturforum eher ein versiegelte Betonfläche. Wie kann das Ensemble durch Grünflächen und Partizipationsräume umgestaltet werden? Diese Konflikte um die Sanierung des Bestands, Kritik am Neubau und der landschaftlichen Umgestaltung diskutieren wir gemeinsam mit Expert*innen vor Ort. Kommen Sie vorbei!
Referent*innen:
Theresa Keilhacker, Präsidentin der Architektenkammer Berlin, spricht über die Klimakrise und Bauwende, über die Schwerfälligkeit der Institutionen und die Rolle der Architektenkammer. Sie reflektiert über Sanierung und Renovieren anstelle von Neubauten anhand des Kulturforums und darüber hinaus.
Sibylle Hoiman, Direktorin des Kunstgewerbemuseums der Staatlichen Museen zu Berlin, erläutert uns die baulichen und energetischen Problemen des Kunstgewerbemuseums und eröffnet uns Einblicke in die Rolle des Neubaus bei der Verschleppung der Sanierungsmaßnahmen am Kulturforum selbst. Dabei behandelt sie die Fragen, was ist ein klimaneutrales Museum, was steht dagegen? Wie kann man so etwas in Berlin angehen?
Véronique Faucheur, Landschaftsarchitektin Atelier le balto, beschäftigt sich mit Fragen der Klimakrise und der Anlage des Kulturforums und setzt sich für Freiräumen mit Mitteln der Landschaftsarchitektur ein. Dabei spricht sie über die Position ihres Atelier le balto und der allgemeinen Landschaftsarchitektur in Berlin, Deutschland und Frankreich. Wo stehen unsere Städte mit ihrer Klimaresilienz? Welche positiven Schlüsse kann man aus der Baumschule als ephemeres Konzept zur Verbesserung der Lage und Lernprozess für das Kulturforum und der Bevölkerung ziehen?
Behalten und Umgestalten in unserer Stadt
WALK AND TALK – Veranstaltungsserie der Hybrid Plattform
Die Veranstaltungsserie „Was geht ?! Behalten und Umgestalten in unserer Stadt“ ist ein Walk and Talk Format. Auf Spaziergängen diskutieren Expert*innen beider Hochschulen gemeinsam mit Teilnehmenden akute Problemstellungen unserer Stadt. Was passiert mit altem Baubestand? Wie können wir alte Gebäude an Klimaveränderungen anpassen? Wie schaffen wir unsere Stadt ökologisch zu transformieren, anstatt durch Abriss nur noch mehr Abfall zu produzieren und Ressourcen zu verschwenden?
Seien Sie eingeladen gemeinsam die Stadt zu Fuß zu erkunden und durch Diskussionen zusammen ins Handeln zu kommen.
Zweiter Termin: Donnerstag, 30. Januar, 15 Uhr
Ort: Kunstgewerbemuseum am Kulturforum, Matthäikirchplatz, 10785 Berlin
Veranstalter: Hybrid Plattform
Hinweis: Eintritt frei. Keine Vorregistrierung erforderlich
Das Kulturforum ist ein beeindruckendes architektonisches Ensemble von Museen, der Staatsbibliothek und der Philharmonie. Bauwerke von Mies van der Rohe, Hans Scharoun, Edgar Wisniewski, Rolf Gutbrod und wahrscheinlich demnächst von Herzog & de Meuron mit dem geplanten „Museum der Moderne“, bilden einen spannenden kulturellen Ort in der Mitte Berlins.
Betrachten wir das Kulturforum unter Nachhaltigkeitskriterien legt sich jedoch ein Schatten über die Gebäude. Größtenteils müssten viele Museumsgebäude dringend saniert werden und der Museumsbetrieb gründlich auf Energieeffizienz überprüft und verändert werden. Des weiteren steht der geplante Neubau des Museums der Moderne seit der Planungsphase sehr in der Kritik. Nicht nur unter ästhetischen Gesichtspunkten, sondern auch die Umweltbilanz lässt für ein Gebäude für das 21. Jahrhundert sehr zu wünschen übrig. Auch unter grünen städtebaulichen und sozialen Gesichtspunkten ist das Kulturforum eher ein versiegelte Betonfläche. Wie kann das Ensemble durch Grünflächen und Partizipationsräume umgestaltet werden? Diese Konflikte um die Sanierung des Bestands, Kritik am Neubau und der landschaftlichen Umgestaltung diskutieren wir gemeinsam mit Expert*innen vor Ort. Kommen Sie vorbei!
Referent*innen:
Theresa Keilhacker, Präsidentin der Architektenkammer Berlin, spricht über die Klimakrise und Bauwende, über die Schwerfälligkeit der Institutionen und die Rolle der Architektenkammer. Sie reflektiert über Sanierung und Renovieren anstelle von Neubauten anhand des Kulturforums und darüber hinaus.
Sibylle Hoiman, Direktorin des Kunstgewerbemuseums der Staatlichen Museen zu Berlin, erläutert uns die baulichen und energetischen Problemen des Kunstgewerbemuseums und eröffnet uns Einblicke in die Rolle des Neubaus bei der Verschleppung der Sanierungsmaßnahmen am Kulturforum selbst. Dabei behandelt sie die Fragen, was ist ein klimaneutrales Museum, was steht dagegen? Wie kann man so etwas in Berlin angehen?
Véronique Faucheur, Landschaftsarchitektin Atelier le balto, beschäftigt sich mit Fragen der Klimakrise und der Anlage des Kulturforums und setzt sich für Freiräumen mit Mitteln der Landschaftsarchitektur ein. Dabei spricht sie über die Position ihres Atelier le balto und der allgemeinen Landschaftsarchitektur in Berlin, Deutschland und Frankreich. Wo stehen unsere Städte mit ihrer Klimaresilienz? Welche positiven Schlüsse kann man aus der Baumschule als ephemeres Konzept zur Verbesserung der Lage und Lernprozess für das Kulturforum und der Bevölkerung ziehen?
In den aktuellen Debatten um die sich zuspitzenden sozial-ökologischen Krisen spielt der Boden bislang kaum eine Rolle. Seine Bedeutung arbeiten Tanja Busse und Christiane Grefe in ihrem neuen Buch Der Grund (Wissensbuch des Jahres 2024) prägnant heraus.
Die Thesen des Buches diskutieren wir mit den Autorinnen und unseren Gästen Detlef Gerdts (BUND), Benedikt Heyl (Deutsche Wohnen & Co. enteignen!) und Judith Nurmann (Architects 4 Future).
Um den planetaren Grenzen gerecht zu werden, braucht es eine Bodenwende – doch wie könnte diese aussehen? Welche Herausforderungen birgt die primär auf wirtschaftliche Erträge zielende Bodennutzung? Welche Chancen bietet dabei Vergesellschaftung über herkömmliche planerische und bodenpolitische Ansätze hinaus?
Montag 20.01.2025, 19:00 Uhr Kiezraum Dragonerareal U Mehringdamm
Mit der Anti-Abriss-Allianz (AAA) formiert sich ein breites Bündnis, das dem Kreislauf aus Abriss und Neubau entschlossen entgegentritt. Ihr Ziel: historische Baukultur bewahren, Umwelt und Klima schützen und die Bauwende vorantreiben.
»Seit zehn Jahren müssen wir Abrisse dokumentieren«, sagt Karin Berkemann, Herausgeberin des Online-Magazins moderneREGIONAL. »Wir kämpfen dafür, dass sich das ändert.«
Die Anti-Abriss-Allianz vereint Akteure aus Architektur, Stadtplanung, Verwaltung, Politik, Forschung, Denkmalpflege, Handwerk und Zivilgesellschaft. Gemeinsam stellen sie sich gegen den »vermeintlich alternativlosen Kreislauf von Abriss und Ersatzneubau«. Dieser Zyklus, so die Allianz, hat tiefgreifende Auswirkungen: Er schadet dem Klima, bedroht den gesellschaftlichen Zusammenhalt und gefährdet die kulturelle Vielfalt.
»Mit dem Schutz des gebauten Erbes tragen wir zum Klima- und Ressourcenschutz bei«, erklären die Initiatoren. Dafür brauche es neue, praxistaugliche Regeln. Ziel sei es, Politik und Verwaltung klare Handlungsempfehlungen an die Hand zu geben.
Starke Vernetzung als Fundament
Die Allianz baut auf einem breiten Netzwerk auf. Bereits 2022 schlossen sich Organisationen wie das KulturerbeNetz.Berlin, das Denkmalnetz Bayern und der Deutsche Verband für Kunstgeschichte zusammen, um Roten Listen im Kulturerbeschutz mehr Gehör zu verschaffen. Mit weiteren Initiativen wie moderneREGIONAL, Architects for Future und der Deutschen Umwelthilfe entstand schließlich die AAA.
»Damit wollen wir mehr Aufmerksamkeit für das bedrohte historische Erbe gewinnen und die dringend notwendige Bauwende mit voranbringen«, erklären die Initiatoren. Neue Partnerinnen und Partner sind willkommen, um das Netzwerk zu erweitern.
Die Ära der Privatisierung des Gemeinguts SEZ ist zu Ende. Doch statt einer Wiedereröffnung droht nun der Abriss. Das Berliner Sport- und Erholungszentrum (SEZ) ist ein legendäres Freizeitparadies und ein ikonisches Beispiel der Architektur der Ostmoderne. Millionen von Besucher*innen nutzten seine lichtdurchfluteten Räume für Erholung und Sport. Aber 2003 verkaufte das Land Berlin das Gebäude für nur einen Euro an einen privaten Käufer. Nach langem Rechtsstreit hat Berlin wieder die Schlüssel für das Gebäude.
Zehn Jahre haben Bürger*innen für diese Rekommunalisierung gekämpft. Aber Bausenator Christian Gaebler möchte das nun SEZ komplett abreißen, um auf dem Gelände neu zu bauen. Für ein Schwimmbad gäbe es keinen Bedarf. Das SEZ soll stattdessen Wohnungen und einer Schule weichen. Doch dagegen regt sich Widerstand aus der Stadtgesellschaft. Mehrere Petitionen fordern die Sanierung und Wiedereröffnung des gesamten SEZ. In Friedrichshain gibt es kein einziges Schwimmbad mehr, und auch sonst fehlt es an sozialer Infrastruktur für Sport und Erholung. Architekt*innen weisen auf die Qualität und Einzigartigkeit des Gebäudes hin. Dazu kommt, dass dem Abriss des fast vollständig intakten Multifunktionsgebäudes auch ökologische Gründe entgegenstehen.
Rund um das SEZ besteht also Diskussionsbedarf. Dieser Aufgabe wollen wir uns gemeinsam mit Podiumsgästen und Publikum stellen. Die Argumente der Abrissbefürworter kommen auf die Bühne – gemeinsam prüfen wir sie auf ihre Stichhaltigkeit, künstlerische Interventionen inbegriffen. Mit Theresa Keilhacker, Präsidentin der Berliner Architektenkammer, Carl Waßmuth, Gemeingut in BürgerInnenhand, Niloufar Tajeri, Architekturtheoretikerin und Aktivistin, sowie Daniel Fuhrhop, Wohnwendeökonom.
Wir bedauern sehr, dass der Gründungsdirektor der Bundesstiftung Bauakademie, Prof. Dr. Guido Spars seinen Vertrag, der Ende August 2025 ausläuft, nicht verlängern wird. Um die politische Unabhängigkeit der Bundesstiftung Bauakademie zu garantieren, bedarf es nun einer Auswahl- und Findungskommission für die Nachbesetzung.
Zu erinnern sei hier an das Debakel, welches durch die politik-gelenkte Besetzung mit Florian Pronold (SPD) 2019 ausgelöst wurde. Dies darf sich nicht wiederholen! Wir erwarten einen transparenten und politisch-unabhängigen Findungsprozess. Daher fordern wir eine Auswahlkommission, welche fachlich fundiert und interdisziplinär besetzt wird.
Die Neubesetzung des Direktorats findet vor dem Hintergrund des anhaltenden Konflikts um die Ausrichtung der Bauakademie und deren äußeren Erscheinungsbildes statt. Den Versuch von Senatsdirektorin Petra Kahlfeldt nun durch eine Gestaltungssatzung für das Grundstück der Bauakademie Fakten zu schaffen, lehnt die Berlin Plattform, sowie das Bündnis Klimastadt Berlin 2030 vehement ab: „Ein Stadtschloss 2.0 wird es mit uns nicht geben. Wir wünschen uns im Geiste Schinkel’s Innovation und Kreativität für die zukünftige Bauakademie.“
Gerne verweisen wir an dieser Stelle auch auf den > offenen Brief < von mehr als 30 Unterzeichner:innen an Bauministerin Geywitz in dem die Frage gestellt wird: „Geht es lediglich um die nachgebaute Kopie eines unwiederbringlich verlorenen Originals oder geht es nicht vielmehr um die Wiedererrichtung der Bauakademie als richtungsweisende Institution in ihrer Zeit?“ In diesem Sinne könnte die Bauakademie ein Demonstrationsprojekt für Nachhaltigkeit und Zukunftsorientiertheit in Bauwesen und Stadtentwicklung sein.
Gezeichnet:
Berlin PlattForm Bündnis Klimastadt Berlin 2030
Zu seiner Jahrestagung mit Bundesbauministerin Klara Geywitz lädt das Kompetenzzentrum Großsiedlungen am 12. Dezember 2024 um 10 Uhr in die BIOSPHÄRE Potsdam, Georg-Hermann-Allee 99 in 14469 Potsdam ein.
Die Tagung wird gefördert vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Das Kompetenzzentrum Großsiedlungen hat in seiner Jahrestagung 2023 den Beitrag urbaner Infrastrukturen für die Lebensqualität der Nachbarschaften und die Attraktivität der Quartiere diskutiert. Wir wollen die Diskussion mit einem neuen Schwerpunkt fortsetzen: es geht um das Bild der Großsiedlung in der Öffentlichkeit. Dabei schauen wir auf den Bestand, ebenso wie auf die Ansprüche an den Bau neuer großer Quartiere. Der drängende Wohnungsbedarf führt zur Notwendigkeit eines schnelleren Wohnungsbaus mit hohen Stückzahlen. Die vom Bundeskanzler angeregte politische Diskussion über neue Großsiedlungen ist Anlass für einen fachlichen Austausch darüber, welche Lehren aus dem Siedlungsbau des 20.Jh. gezogen werden können und wie die großen Wohnsiedlungen heute und in Zukunft wahrgenommen werden. Die beabsichtigte Tagung zielt also nicht nur auf den Bestand, sondern ebenso auf die Ansprüche an den Bau neuer großer Quartiere. Damit stellen sich u.a. folgende Fragen: – Wie kann der in der Öffentlichkeit verbreiteten eher skeptischen Wahrnehmung der vorhandenen Großsiedlungen entgegengewirkt werden? – Welche Rolle kann die ästhetische Qualität des erneuerten Bestandes und des ergänzenden Neubaus für den Imagegewinn der Großsiedlungen spielen? – Wie stark werden Attraktivität und Image von Großsiedlungen durch vielfältige Angebote an Infrastruktur geprägt? – Welche Erfahrungen des Großsiedlungsbaus der 1920er bis 1980er Jahre sind übertragbar auf neue große Stadtquartiere – welche Fehler sind zu vermeiden?
Zudem interessiert der internationale Blick: was kann Deutschland von anderen Ländern lernen? Dabei knüpfen wir an den Internationalen Workshop „Strategien für die Weiterentwicklung von Großsiedlungen“ vom Juli 2023 an, der Experten aus sechs westeuropäischen Ländern zusammengeführt hat.
Melden Sie sich bitte rechtzeitig an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Anmeldung und Programm hier
BUND, Verdi und vielen anderen wollen den Protest gegen die Haushaltskürzungen von CDU & SPD auf die Straße bringen!
Die Streichliste von CDU und SPD ist eindeutig und Klima- und Naturschutz stehen auf der Abschussliste weit oben. Nachdem die bei der CDU ungeliebten Fahrradwege bereits politisch ausgebremst wurden, geht es jetzt dem ÖPNV, dem Klimaschutz und dem Naturschutz an den Kragen. Unter anderem bei den bezirklichen Koordinationsstellen für Umweltbildung soll massiv gespart werden, was die bisher sehr erfolgreiche Arbeit gefährdet. Darum gehen wir am Mittwoch, den 11.12.2024, zusammen vor dem Roten Rathaus gegen die Haushaltskürzungen auf die Straße.
Die Kundgebung startet um 16.30 Uhr und wir wollen mit einem bunten Umweltblock dabei sein. Dafür treffen wir uns um 16.15 Uhr am Ausgang der U-Bahn (U5 Rotes Rathaus) an der Spandauer Straße und gehen dann gemeinsam zur Kundgebung.
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