Der interessierte Bürger Ole Kloss hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen am 4. Mai 2022 um Informationen zum weiteren Ablauf des Wettbewerbs- und Werkstattverfahrens Molkenmarkt gebeten. Als Antwort erhielt er am 7. Juni 2022 eine Mail von Dr. Arne Siegler, Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, in dem der damals geplante Ablauf dargestellt wurde. Aus dieser Mail geht eindeutig vor, dass das Verfahren mit der Auswahl eines Entwurfs zu Ende gehen sollte.
Wir dokumentieren die Mail im Wortlaut:
„Sehr geehrter Herr Kloss,
im Namen der Senatsbaudirektorin, Frau Professor Petra Kahlfeldt, möchte ich Ihnen recht herzlich für die Zusendung Ihrer E-Mail vom 4. Mai 2022 und die darin formulierten Fragen danken, da sie nochmals auf einen wesentlichen Punkt der laufenden fachlichen Diskussion hinweisen.
Die Entwurfsteams haben anhand der Vorgaben der Wettbewerbsauslobung eine Vielzahl an städtebaulich relevanten Vorgaben u.a. aus den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, Mobilität und Entsorgung, Kultur und Archäologie sowie Städtebau und Architektur bei der Entwurfserarbeitung zu berücksichtigen. Die entwerfenden Büros setzen dabei Akzente aus ihrer individuellen städtebaulichen Entwurfslogik und -konzeption und können diese nach Hinweisen aus der Jury bzw. aus den öffentlichen Werkstätten überarbeiten. In der Jury sind u.a. die Wohnungsbaugesellschaften des Landes Berlins als Preisrichtende mit vertreten und sichern die Ergebnisqualität für eine Umsetzung nach ihren Vorstellungen.
In der Auseinandersetzung beider städtebaulichen Entwürfe gilt es insbesondere den Abgleich zwischen den baulichen Anforderungen an die Herstellung und den Betrieb sozialpreisgedämpften Wohnraums durch die Wohnungsbaugesellschaften des Landes Berlins einerseits und einer hochwertigen architektonischen Gestaltung der Gebäude und des Gebäudeumfelds andererseits zu betrachten und hierin Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Ein Team hat sich dabei im Entwurf auf einen konzeptionellen Ansatz konzentriert, der eine differenzierte, stark an den historischen Parzellengrößen und Gebäudeformen angelehnte Baustruktur vorsieht.
Hierbei steht im weiteren Verfahren insbesondere die Klärung der von Ihnen aufgeworfenen Frage nach der Kleinteiligkeit der einzelnen Parzellen auf den Grundstücken in Abgleich zur Flexibilität der Unterbringung der angestrebten Nutzungen. Im Wesentlichen bedeutet das grundsätzlich abzustimmen, welche Gebäudegrößen an welcher Stelle für die anzusiedelnden Nutzungen bestmöglich mit den Anforderungen an die Integration bodenarchäologischer Funde, des Bauordnungsrechts sowie den Vorgaben der Herstellung von Wohn-, Gewerbe- und Kulturflächen nach den Vorgaben der Kooperationsvereinbarungen umsetzbar sind.
Die Entwürfe werden auf diese Anforderungen reagieren und nicht zuletzt durch fachliche Ergänzungen u.a. durch die Wohnungsbaugesellschaften Anpassungen erfahren. Damit ist der bereits angesprochene kaskadierender Prozess der Überarbeitung und Weiterentwicklung der Entwürfe durch die Entwurfsteams nach den Überarbeitungsempfehlungen verbunden, so dass im letzten Verfahrensschritt des Werkstattverfahrens ein Entwurf durch die Jury ausgewählt werden kann, dessen quartiersbezogenen, konzeptionelle Aussagen stark genug sind, die Grundprinzipien der Nutzung und Gestaltung des Gesamtquartiers zu definieren und gleichzeitig genügend Spielraum zu eröffnen, die nachfolgenden Hochbau- und Freiraumwettbewerbe in diesem Gestaltungs- und Nutzungsrahmen auszugestalten.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weiter geholfen zu haben und würde mich freuen, wenn Sie den Prozess der Quartiersentwicklung Molkenmarkt auch weiterhin verfolgen. Dies können Sie besonders einfach über www.molkenmarkt.berlin.de tun.
Sollten Sie darüber hinaus gehenden Informationsbedarf haben, können Sie sich mit Ihrem anliegen auch gerne unter molkenmarkt@senstadt.berlin.de an die Kolleginnen und Kollegen wenden.
Bei Fragen können Sie mich gerne ansprechen.
Beste Grüße,
Dr.-Ing. Arne Siegler
Abteilung Städtebau und Projekte | Referat II A
Innere Stadt und Hauptstadtangelegenheiten
Fehrbelliner Platz 4
Raum 4.022
10707 Berlin
T: +49 (0)30 90139 4478
M: +49 (0)172 3227514