Wir fordern ein Versiegelungsmoratorium für Stadtgrün, bis Berlin eine Klimaanpassungsstrategie entwickelt hat!
Link zur Petition: https://weact.campact.de/p/klimansel
Beispiel Klimainsel: Die geplante Zerstörung des wertvollen Biotops der ehemaligen Kleingartenkolonie Am Stadtpark Block IV in Berlin-Wilmersdorf – heute der Gemeinschaftsgarten Klimainsel – ist in der fortschreitenden Klimakrise ein Fehler. Hier wird durch die vom Land beschlossene Bebauung durch die landeseigene berlinovo eine noch nie bebaute grüne Insel mit alten Obstbäumen und vor allem kühlendes Stadtgrün vernichtet. Dies erzeugt bei den Anwohner:innen eine unmittelbare Betroffenheit, denn durch die Versiegelung werden die Temperaturen im Sommer in der Umgebung stärker in die Höhe schnellen, kühlender Schatten wird gerade für ältere und junge Menschen in der Nachbarschaft fehlen. Dabei ist das Gebiet nach dem bezirklichen Klimaanpassungskonzept Charlottenburg-Wilmersdorfs bereits jetzt “Schwerpunktraum für die Hitzeanpassung”, da es hier besonders heiß wird, Stadtgrün fehlt und viele vulnerable Bevölkerungsgruppen leben. Mit dem seit Juli 2024 geltenden Klimanpassungsgesetz des Bundes werden auf Schutzziele u.a. gegen Hitze in den Städten für die Bevölkerung festgeschrieben, es sollen Klimaanpassungsmaßnahmen entwickelt werden. In einer solchen Situation erscheint es unangemessen, ungerecht und falsch, wertvolles Stadtgrün ohne Not zu zerstören. Eine andere Stadtplanung ist möglich! Auch hierfür ist die Klimainsel ein Beispiel: in der unmittelbaren Umgebung der Klimainsel befinden sich mehrere Grundstücke in Landesbesitz, die bereits versiegelt sind.
Wir gehen davon aus, dass der Erhalt der Grünfläche der Klimainsel aufgrund der bereits erhobenen und im bezirklichen Konzept für die Anpassung des Klimawandels beschriebenen Datenlage nahezu zwingend Teil des konkreten Maßnahmenkonzepts im Rahmen der nun durch Bundesgesetz vorgeschriebenen Klimaanpassungsstrategie Berlins werden muss. Falls dies anders sein sollte, wäre dies im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie zu begründen und der Öffentlichkeit im Rahmen der Erläuterung der Gesamtstrategie zu erläutern.
Wir fordern darum ein Aussetzen der Bebauungspläne, bis das Land Berlin und der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf eine Klimaanpassungsstrategie mit konkreten lokalen Maßnahmen unter Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegt hat.
Stoppt die unnötige Versiegelung von Stadtgrün! Eine klimagerechte Stadtentwicklung, Klimaanpassung für Berlin und Hitzeschutz jetzt!
Warum ist das wichtig?
Die Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels sind in Form von zunehmenden Hitzewellen, Starkregen- und Hochwasserereignissen sowie Dürren jetzt schon spürbar und werden in den kommenden Jahren und Jahrzehnten weiter zunehmen. Um die Gesellschaft vor den negativen Folgen des menschengemachten Klimawandels zu schützen, sind Maßnahmen zur Vorsorge und zur Anpassung nötig. Das am 1. Juli 2024 in Kraft getretene Klimaanpassungsgesetz ist das erste Gesetz, das bundesweit einen Rahmen für Klimaanpassungsstrategien auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene setzt. Es verdeutlicht, dass Klimaanpassung eine staatliche Aufgabe ist und Vorsorgemaßnahmen auf allen Ebenen – von bundesweiten bis hin zu lokalen Schutzmaßnahmen – erfordert.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat die Bedeutung des Gesetzes im Deutschen Bundestag betont:
«Hitzewellen und Dürren, Starkregen und Hochwasser – die Folgen der Klimakrise wurden in den vergangenen Jahren immer deutlicher spürbar. Wir müssen Vorsorge betreiben und unser Land besser vorbereiten. Es ist höchste Zeit, dass Deutschland seiner Klimaanpassung ein neues Fundament gibt. Mit dem Klimaanpassungsgesetz verankern wir erstmals die Anpassung an die Folgen der Klimakrise als staatliche Aufgabe im Bundesrecht.»
Im Gesetz ist das Ziel festgelegt, “zum Schutz von Leben und Gesundheit, von Gesellschaft, Wirtschaft und Infrastruktur sowie von Natur und Ökosystemen negative Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere die drohenden Schäden, zu vermeiden.” Zudem soll die “Widerstandsfähigkeit ökologischer Systeme und der Gesellschaft gegenüber den auch in Zukunft fortschreitenden klimatischen Veränderungen … zur Bewahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse gesteigert werden.” Darüber hinaus soll “die Zunahme sozialer Ungleichheiten durch die negativen Auswirkungen des Klimawandels … verhindert werden.”
Alle Träger öffentlicher Aufgaben (alle Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, unabhängig davon, ob sie öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiert sind) müssen bei ihren Planungen und Entscheidungen die Ziele des Klimaanpassungsgesetzes berücksichtigen. Als konkret zu berücksichtigende Auswirkungen des Klimawandels wird dabei die “Erzeugung oder Verstärkung eines lokalen Wärmeinsel-Effekts” genannt. Versickerungs-, Speicher- und Verdunstungsflächen müssen dabei im Rahmen einer wassersensiblen Entwicklung so weit wie möglich erhalten werden.
Das Gesetz sieht vor, dass die Länder eigene Klimaanpassungsstrategien vorlegen und ab dem 30. September 2024 regelmäßig über den Stand von Klimaanpassungsstrategien berichten. Die Klimaanpassungsstrategien der Länder sollen neben Zielen für eine nachhaltige Klimaanpassung auch einen konkreten Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der landeseigenen vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie enthalten.
Beispiel Klimainsel Wilmersdorf
Die „Klimainsel Wilmersdorf“ ist ein bedeutendes Kleinod im Stadtgrün von Wilmersdorf. Hier gedeiht eine Vielfalt an Pflanzenarten, alte Obstbäume spenden Schatten. Besonders bemerkenswert ist, dass das Gelände bisher noch nie bebaut wurde. Die Gärten waren bis vor Kurzem Teil der Kleingartenkolonie „Am Stadtpark I“, dessen ehemaliger Block IV im kommenden Jahr bebaut werden soll. Die landeseigene Immobiliengesellschaft Berlinovo plant den Bau von 270 Mini-Apartments für temporäres Wohnen von Studierenden zu einem entsprechend hohen Mietpreis von 25 € qm (warm) sowie eine kleine Kita.
Die jahrelange Vorbereitung des Bauvorhabens (Grundstückskauf, Planung, Bauvoranfrage, Bauvorbescheid) wurden bis Sommer 2022 weitgehend geheim gehalten. Weder die Bezirksverordnetenversammlung noch die Betroffenen und die Nachbarschaft wurden informiert oder gar eingebunden.
Dies ist weder für die Betroffenen noch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar, zumal Alternativen zur Bebauung der Kleingärten nicht geprüft wurden, obwohl sie offenkundig vorhanden sind. In unmittelbarer Umgebung des Standortes finden sich eine Reihe von Liegenschaften des Landes Berlin, die bereits versiegelt sind und die erhebliches Nachverdichtungspotenzial für den Bau von Wohnungen bieten. Dies alles unterläuft das bezirkliche Konzept für die Anpassung des Klimawandels (BAFOK), das seit September 2023 vorliegt und eine wichtige Grundlage für die Umsetzung des Klimaanpassungsgesetzes darstellt.
Das bezirkliche Klimaanpassungskonzept stellt fest, dass der Bereich, in dem die Klimainsel liegt, ein “Schwerpunktraum für die Hitzeanpassung” ist. Hier leben sowohl überdurchschnittlich viele vulnerable Menschen (unter 6-Jährige und über 80-Jährige), der Bereich ist mit Grünflächen als Wohlfühlraum/Entlastungsraum schlecht versorgt und die Hitzebelastung am Tag und in der Nacht ist besonders groß. Im Maßnahmenkatalog wird aufgeführt, Kleingärten als “Wohlfühlorte (Klimaoasen) in Hitzeperioden” zu nutzen. Genau das wird auf der Klimainsel umgesetzt und wurde auch bereits praktiziert, als die Kleingartenanlage noch bestand. Das Beispiel der Klimainsel zeigt ein Auseinanderklaffen der Regelungen auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene und konkreter lokaler Entscheidungen.
Es kann nicht sein, dass lokal weiterhin wertvolle Grünflächen zerstört und versiegelt werden, die einen konkreten und lokal bedeutsamen Beitrag zur Klimaanpassung und einen effektiven Schutz vor Hitze leisten.
Es kann nicht sein, dass mit der fortschreitenden und unnötigen Versiegelung und Zerstörung von Grünflächen Tatsachen geschaffen werden, die dem Klimaanpassungsgesetz diametral widersprechen.
Wir gehen davon aus, dass der Erhalt der Grünfläche der Klimainsel aufgrund der bereits erhobenen und im bezirklichen Konzept für die Anpassung des Klimawandels beschriebenen Datenlage nahezu zwingend Teil des konkreten Maßnahmenkonzepts im Rahmen der nun durch Bundesgesetz vorgeschriebenen Klimaanpassungsstrategie Berlins werden muss. Falls dies anders sein sollte, wäre dies im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie zu begründen und der Öffentlichkeit im Rahmen der Erläuterung der Gesamtstrategie zu erläutern.
Wir fordern darum ein Aussetzen der Bebauungspläne, bis das Land Berlin und der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf eine Klimaanpassungsstrategie mit konkreten lokalen Maßnahmen unter Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegt hat.
Link zur Petition: https://weact.campact.de/p/klimansel
Am 26. November ist eine Veranstaltung zum Thema „Stadt in der Klimakrise“ und der Petition im Haus der Nachbarschafft in Wilmersdorf geplant, u.a. mit Klimawissenschaftler:innen, der Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) und dem Bündnis Bauwende.