Beim umstrittenen Vergleich des Landes Berlins mit der Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster kommen mehr und mehr skandalöse Fakten ans Licht.
Auf Basis von investigativen Recherchen der Berlin-Plattform kommen immer mehr skandalöse Fakten zu dem vom Land Berlin mit der privaten Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster abgeschlossenen Vergleich ans Licht. Der Abschluss des Vergleiches geht nach Aussage von Finanzsenator Stefan Evers auf den Wunsch von Senatsbaudirektorin Petra Kahlfeldt zurück, die sich dazu im Februar 2024 an die Senatsverwaltung für Finanzen gewandt hatte. Petra Kahlfeldt ist in der Angelegenheit befangen, denn sie ist privat mit dem Westberliner Evangelischen Schule zum Grauen Kloster verbunden, die in der Vergangenheit wiederum von umfangreichen Zahlungen der mit dem Vergleich begünstigten Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster profitiert hatte.
Mit falschen Angaben spielt die Senatsverwaltung für Finanzen den Wert des Grundstücks herunter. Statt des von ihr genannten Wert von 500.000 Euro beläuft dieser auf 3,5 Mio. Euro. Denn der Bodenrichtwert liegt bei 8.500 € für die insgesamt 408 qm großen Grundstücke, für die ein Baurecht für eine viergeschossige Bebauung mit einer GFZ von bis zu 4,0 besteht. Die direkte Nachbarschaft der Grundstücke zur Kirchenruine und der sie umgebenden Grünanlage ist auch keineswegs wertmindernd.

Einsichten in die Akten des Senats legen zudem offen, dass die Forderungen der Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster jeder Substanz entbehren. Intern hat die Stiftung dies bereits bei einem vertraulichen Gespräch im Dezember 2017 für einen der beiden Rechtsstreits selbst eingeräumt. Anders als in ihrer Klage aus dem Jahr 1999 behauptet, hat hier nie eine Enteignung stattgefunden, sodass es auch nicht zu restituieren gibt. Gleichwohl hatte die Senatsverwaltung für Finanzen erwogen, einen als korrekt anerkannten Ablehnungsbescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen nachträglich zu Ungunsten des Landes Berlins abzuändern. Auch die Forderung, die die Stiftung im zweiten, 2020 begonnen Rechtsstreit aufgestellt hat, ist völlig haltlos. Ihr Verlangen auf Grundbuchkorrektur geht auf die unwahre Behauptung zurück, ihre Stiftung sei mit dem historischen Gymnasium zum Grauen Kloster rechtsidentisch. Doch als die Stiftung in das Stiftungsregister Berlin (West) 1953/54 eingetragen wurde, geschah dies unter völliger Ausblendung der Tatsache, dass in Berlin (Ost) das Gymnasium zum Grauen Kloster fortbestand und über einen Direktor und einen Vorstand verfügte. Allein diese waren für das Gymnasium vertretungsberechtigt, waren aber über die Eintragung der angeblichen Rechtsperson des Gymnasiums in das Westberliner Stiftungsregister nicht eingebunden, über den nichtöffentlichen Vorgang nicht einmal informiert. Die neu eigetragene Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster hatte mit dem Jahrhunderte alten Gymnasium zum Grauen Kloster außer der Namensähnlichkeit so gut wie nichts gemein. Sie hatte eine völlig neue Satzung, einen neuen Vorstand und andere Kontrollorgane und andere Ziele. Die Eintragung in das Stiftungsregister beruhte auf falschen Tatsachenbehauptungen und Nichtberücksichtigung rechtlicher Voraussetzungen und war rechtswidrig.
MdB Katalin Gennburg (Linke), MdA Julian Schwarze (Bündnis 90/ Die Grünen) und Prof. Dr. Philipp Oswalt (Berlin Plattform) haben daher die Stiftungsaufsicht bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz aufgefordert, die Eintragung der Stiftung Berlinisches Gymnasium zu prüfen und zu revidieren. Ebenso sind Eingaben beim Landesrechnungshof, bei der Staatsanwaltschaft Berlin und beim Berliner Landgericht erfolgt.
Der Vergleich erschwert zudem die Realisierung der vom Senat an dem Standort geplanten Schule. Im Widerspruch zu dem Eindruck, den die Stiftung jahrelang erweckt hatte, hat sie inzwischen eingeräumt, dass sie keine Schule errichten und oder betreiben will. Doch die ihr nun übertragenen Grundstücksflächen sind eigentlich für den Schulstandort fest eingeplant. Mit dem „Deal“ des außergerichtlichen Vergleichs entsteht für das Land Berlin ein Vermögensschaden von 4,5 Mio. Euro. Senatsbaudirektorin Petra Kahlfeldt nimmt dies offenbar gerne im Kauf, um ihr umstrittenes Streben nach staatlich verordneter Rekonstruktion historischer Baustrukturen durchzusetzen und diesem einen zivilgesellschaftlichen Anstrich zu geben. Eine Petition gegen den Vergleich hatte vor kurzem binnen 10 Tagen mehr als 3.000 Unterzeichner bekommen.