Steckbrief Wohngebiet Wilhelmstraße

(c) Matthias Grünzig

Projektbeschreibung

Bei dem Wohngebiet Wilhelmstraße handelt es sich um ein Quartier in zentraler Innenstadtlage, das aufgrund seiner Lagequalitäten vom Abriss bedroht war. Mittlerweile ist es aber gelungen, das Quartier über eine städtebauliche Erhaltungssatzung und eine Ausweisung als Denkmalbereich zu sichern.

Das Wohngebiet Wilhelmstraße ist ein ist ein besonders aufwendig gestaltetes Stadtquartier aus der Spätphase der DDR. Typisch für das Gebiet ist der Rückgriff auf typische Gestaltungselemente gründerzeitlicher Altbauten, wie Schrägdächer, Erker und stumpfe Ecken. Dieses Gebiet wurde zwischen 2002 und 2004 privatisiert, anschließend entwickelten die Eigentümer Pläne für den Abriss einzelner Gebäude und den Ersatz durch Luxuswohnanlagen. Im Fall des Wohnblocks Wilhelmstraße 56-59 wurde der Abriss auch tatsächlich vollzogen. Zur Verhinderung weiterer Abrisse wurde 2016 eine städtebauliche Erhaltungssatzung erlassen. 2021 wurde das Wohngebiet zudem unter Denkmalschutz gestellt.

Stationen des Projektes

1987–1989:
Bau des Wohngebietes Otto-Grotewohl-Straße

  • Städtebau: Kollektiv Solweig Steller
  • Hochbau: Kollektiv Helmut Stingl
  • 1072 Wohnungen und Gemeinschaftseinrichtungen

Nach 1990:
Übertragung an die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH

2002–2004:
Privatisierung des Wohngebietes

  • Verkauf des größten Teils an die B.Ä.R. Grundstücksgesellschaft Berlin mbH
  • kleinere Teile wurden als Teileigentum privatisiert

Ab: 1993:
Erarbeitung der Bebauungspläne I-202a, I-202b, I-202c

  • Ziel: Schutz des Wohngebietes vor Abrissen
  • Bebauungsplan I-202c: Festsetzung am 29.8.2005
  • Bebauungsplan I-202b: Festsetzung am 3.7.2006
  • Bebauungsplan I-202a: keine Festsetzung

2005:
Eigentümer erheben Klage gegen Bebauungspläne

11.10.2007:
Urteil Oberverwaltungsgericht berlin-Brandenburg

  • Teile der Bebauungspläne sind ungültig
  • Schutz konkreter Gebäude durch die Bebauungspläne ist unzulässig

Ab 2007:
Planung und Realisierung des Abrisses des Wohnblocks Wilhelmstraße 56-59 mit 89 Wohnungen

15.4.2008:
Bauvorbescheid des Bezirksamtes Mitte für einen Neubau Wilhelmstraße 56-59

4.5.2012:
Eigentümer reicht beim Bezirksamt Mitte Bauantrag für den Neubau Wilhelmstraße 56-59 ein

  • Ziel: Bau eines Neubaus mit Luxuswohnungen

Ende 2014:
Eigentümer zeigt Abriss des Hauses Wilhelmstraße 56-59 beim Bezirksamt Mitte an

2016:
Abriss des Gebäudes

Wohnblock Wilhelmstraße 56-59 vor dem Abriss (c) Matthias Grünzig

Ab 2015:
Erarbeitung und Erlass einer städtebaulichen Erhaltungssatzung

21.5.2015:
Beschluss Bezirksverordnetenversammlung Mitte

  • Bezirksamt Mitte wird ersucht, eine städtebauliche Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Baugesetzbuch zu erlassen
  • Hintergrund: Streit über den Abriss des Hauses Wilhelmstraße 56-59
  • Ziel: Verhinderung weiterer Abrisse

https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6654#searchword

6.10.2015:
Beschluss Bezirksamt Mitte

  • Bezirksamt Mitte beschließt Aufstellung einer städtebauliche Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • eine städtebauliche Expertise soll in Auftrag gegeben werden

https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6963#searchword

März 2016:
Städtebauliche Expertise über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart gem. § 172 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 BauGB für die Wilhelmstraße im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte

  • Autor: Planungsgruppe WERKSTADT_Stadtplaner & Architekten (Berlin)

16.6.2016:
Beschluss Bezirksverordnetenversammlung Mitte

https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=7406#searchword

8.7.2016:
Bezirksamt Mitte erlässt eine städtebauliche Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Baugesetzbuch

28.3.2018:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erlässt eine städtebauliche Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Baugesetzbuch

  • Erhaltungssatzung entspricht weitgehend der Erhaltungssatzung des Bezirksamtes Mitte
  • Erhaltungssatzung durch die Senatsverwaltung wurde aus rechtlichen Gründen notwendig (Wilhelmstraße ist ein Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung)

Ab 2018:
Eigentümer klagen gegen Erhaltungssatzung

26.10.2020:
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der städtebaulichen Erhaltungsverordnung

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_2012/nachricht6999.html

September 2021:
Landesdenkmalamt stellt Wohngebiet Wilhelmstraße unter Denkmalschutz

  • Unterschutzstellung als Gesamtanlage

https://www.berlin.de/landesdenkmalamt/aktivitaeten/kurzmeldungen/2021/wohnquartier-an-der-wilhelmstrasse-unter-denkmalschutz-1128089.php

Konflikte

  • Mieter beklagen mangelhafte Instandhaltung der Gebäude durch den Eigentümer
  • zahlreiche Wohnungen werden als Ferienwohnungen vermietet

< zurück