Laut einem Urteil des Landgerichts Berlin wurde dem Geschäftsführer des Fördervereins Berliner Schloss, Wilhelm von Boddien, untersagt, seine kürzlich erschienene Autobiografie weiter zu vertreiben. Dies berichtet der Tagesspiegel.
Hintergrund des Rechtsstreits sind diffamierende Falschbehauptungen gegen den Architekturpublizisten und Schloss-Kritiker Philipp Oswalt, dem von Boddien in seinem Buch ein ganzes Kapitel gewidmet hat. Oswalt ging gegen diese Falschbehauptungen gerichtlich vor und hat nun einen Erfolg erzielt: Das Landgericht erließ am 2. November 2022 eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung. Demnach ist es von Boddien nicht nur untersagt, sein Buch weiter zu vertreiben. Er darf seine Falschbehauptungen auch sonst nicht weiterverbreiten.