Investigative Recherche deckt auf, wie und warum der Berliner Senat einer privaten Stiftung, die 1954 ins westberliner Stiftungsregister eingetragen wurde und die nie enteignet wurde, Grundstücke aus Landesbesitz in einem Restitutionsverfahren zukommen lassen will. Eine Petition an das Abgeordnetenhaus fordert Abbruch der Vergleichsverhandlung und Prüfung, ob ein bereits früher der Stiftung übertragenes Grundstück zurückgefordert werden kann.
Eine neue investigative Recherche klärt den Sachverhalt eines umstrittenen außergerichtlichen Vergleichs auf, mit dem der Berliner Senat einer erst im Jahre 1954 in Westberlin eingetragenen privaten Stiftung Eigentumswerte in einem zweistelligen Millionenbetrag zukommen lassen will. Dass diese private Stiftung gute Verbindung zu den Regierungsparteien hat, ist nur ein Aspekt in diesem skandalösen Fall.
Es geht hierbei um das Restitutionsverlangen der Stiftung Berlinisches Gymnasium zum Grauen Kloster für die etwa 4.500 qm umfassenden Grundstücke des einstigen städtischen Gymnasium zum Grauen Kloster. Die Recherche zeigt, dass die Restitutionsklage der Stiftung völlig substanzlos ist, wie die Stiftung in internen Besprechungen mit dem Senat selber einräumt. Und auch die nun neu gestellte Forderung nach „Grundbuchkorrektur“ erweist sich als abwegig. Wieso sollte eine private Stiftung, die 1954 in das Stiftungsregister Berlin-West eingetragen worden ist, Anspruch auf das Grundeigentum in Berlin-Mitte haben, das über Jahrhunderte einer öffentlichen Schule der Stadt Berlin gehörte? Die Recherche legt offen, dass frühere Senate des Landes Berlins eine Mediation oder einen Vergleich noch ablehnten und darauf bestanden, dass ein Gericht sich mit dem Sachstand befasst und diesen beurteilt. Doch der neue Senat von CDU und SPD – ohne Regierungsbeteiligung von Grünen und Linken – will auf die Führung des Gerichtsverfahrens verzichten und sich ohne weitere Klärung außergerichtlich einigen. Bei den Begünstigten und ihren Unterstützern finden sich Vertreter aus beiden Regierungsparteien, und man teilt Entwicklungsziele, die in der Öffentlichkeit wie auch z.T. in den Regierungsparteien selbst umstritten sind. Unter Aussparung von regulären Verfahren können diese aber mit dem angestrebten Vergleich festgesetzt werden. Der Senat will öffentliches Eigentum aus Berlin-Mitte der privaten Stiftung gut situierter Westberliner, zukommen zu lassen. Ironie dabei ist, dass die Stiftung anders als jahrelang behauptet, nun gar keine Schule bauen oder betreiben will, sondern das eingeforderte Vermögen anderweitig nutzen will. Die Vergleichsentwürfe sehen vor, dass das Grundstück für das Schulgebäude der Stiftung zufällt, und der Senat für den Bau der öffentlichen Schule der privaten Stiftung entweder kontinuierlich einen Pachtzins im Rahmen eines Erbbauchrechts zahlen muss oder durch eine Einmalzahlung an die Stiftung das Eigentum an diesem erwirbt.
In einer Petition fordert der Verfasser der Recherche, der Architekt und Publizist Philipp Oswalt, das Berliner Abgeordnetenhaus auf, dass das Land Berlin die außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen unverzüglich abbricht, und die fragwürden Forderung der privaten Stiftung durch das Gericht prüfen lässt. Zudem solle das Land Berlin klären, ob die Zuteilung eines Grundstücks in Berlin-Schöneberg an die private Stiftung in den 1950er zu Unrecht erfolgt sei und dies nun von der öffentlichen Hand zurückgefordert werden sollte.
