Steckbrief Wohnblock Habersaathstraße 40-48

(c) Matthias Grünzig

Projektbeschreibung

Der Wohnblock Habersaathstraße 40-48 bot bezahlbare Wohnungen in einer zentralen Innenstadtlage. 2005 wurde das Gebäude privatisiert, seit 2017 strebt der Eigentümer eine Entmietung und einen Abriss des Gebäudes an. Seit 2018 bemühen sich das Bezirksamt Mitte, die Bezirksverordnetenversammlung Mitte und verschiedene Initiativen um einen Erhalt des Gebäudes. Allerdings sah das Bezirksamt Mitte keine rechtlichen Möglichkeiten, um einen Erhalt des Gebäudes durchzusetzen. Daher schloss es am 28.6.2022 eine Vereinbarung mit dem Eigentümer ab, die einen Abriss unter Auflagen vorsieht. Diese Vereinbarung wird von einem Großteil der Bewohner allerdings nicht akzeptiert, der Ausgang des Konfliktes ist offen.

Stationen des Projektes

1984: Bau des Wohnhauses

  • Wohnhaus für Beschäftigte der Charite´
  • 114 Wohnungen


2005: Privatisierung des Gebäudes

  • Land Berlin führt Bieterverfahren zum Verkauf des Gebäudes durch
  • 26.9.2005: Abschluss des Kaufvertrages mit einem Privateigentümer
  • Kaufpreis: 2 Mio Euro


2007: Sanierung des Gebäudes

  • Anbau Wärmedämm-Verbundsystem
  • Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach
  • Schaffung von 106 Wohnungen


2017: Verkauf des Gebäudes an die Arcadia Estates GmbH

  • Kaufpreis: 20 Mio Euro


Ab 2017: Entmietung des Gebäudes

  • 2022: nur noch 7 Wohnungen werden von den ursprünglichen Mietern bewohnt


Juli 2018: Abrisspläne des Eigentümers werden bekannt

  • auf der Abrissfläche soll ein Neubau mit 91 hochpreisigen Wohnungen entstehen
  • 1.11.2018: Eigentümer reicht Abrissantrag beim Bezirksamt Mitte ein


Ab 2018: Proteste der Bewohner gegen die Entmietung

  • Gründung der Interessengemeinschaft Habersaathstraße
  • Gründung des Hausvereins NeueHeimatMitte


Ab 2018: Bemühungen des Bezirksamtes Mitte für einen Erhalt des Gebäudes


18.12.2018: Abrissantrag wird durch das Bezirksamt Mitte abgelehnt

  • Argument: Abrissantrag verstößt gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz
  • Regelung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetz: Eigentümer dürfen Wohnungen nur abreißen, wenn sie in der Nähe die gleiche Anzahl an Wohnungen zu einem Mietpreis von maximal 7,92 Euro/m2 Nettokaltmiete schaffen

2018: Eigentümer legt Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid des Bezirksamtes ein


27.1.2019: Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zu einem ähnlichen Fall in Charlottenburg

  • Aufhebung von Teilen des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes
  • Mietobergrenze von 7,92 Euro/m² für neu zu bauende Wohnungen ist verfassungswidrig
  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen geht in Revision


15.2.2019: Bezirksamt Mitte fordert den Eigentümer zur Wiedervermietung der leerstehenden Wohnzungen auf

  • Zustellung einer Wiederzuführungsanordnung


2019: Eigentümer legt Widerspruch gegen Wiederzuführungsanordnung ein


11.12.2019: Wiederzuführungsanordnung wird vom Verwaltungsgericht Berlin aufgehoben

  • Begründung: Wiederzuführungsanordnung sei unverhältnismäßig


November 2020: Erörterungstermin des Verwaltungsgerichts mit dem Bezirksamt Mitte und dem Eigentümer

  • Verwaltungsgericht schlägt Vergleich vor


Ab 2020: Verhandlungen Bezirksamt Mitte – Eigentümer


28.6.2022: Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt Mitte und dem Eigentümer

  • Bezirksamt genehmigt Abriss des Gebäudes
  • Eigentümer verpflichtet sich zur Einhaltung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes
  • Eigentümer schafft 91 Ersatzwohnungen, die für 7,92 Euro/m² Nettokaltmiete vermietet werden
  • die aktuellen Bewohner können bis zum Abriss des Gebäudes in ihren Wohnungen bleiben

https://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1221127.php


Ab 2018: Bemühungen der Bezirksverordnetenversammlung Mitte für einen Erhalt des Gebäudes


18.6.2020: Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Mitte

  • Bezirksamt soll sich für einen Erhalt des Wohnblocks einsetzen
  • Bezirksamt soll sich für eine Kommunalisierung des Gebäudes einsetzen


1.12.2020: Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Mitte

  • Bezirksamt soll leerstehende Wohnungen für Obdachlose beschlagnahmen


28.1.2021: Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Mitte

  • Abriss soll nur unter strengen Auflagen genehmigt werden


20.1.2022: Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Mitte

  • Wohnblock soll erhalten werden


19.5.2022: Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Mitte

  • Räumung des Gebäudes soll verhindert werden


21.6.2022: Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Mitte

  • Bezirksamt soll eine Wiedervermietung der leerstehenden Wohnungen durchsetzen

Ergebnis: Bezirksamt kann die Beschlüsse aufgrund rechtlicher Probleme nicht durchsetzen


Ab 2020: Aktivitäten der Initiative „Leerstand Hab-ich-saath“


29.10.2020: Besetzung der leerstehenden Wohnungen

  • Forderung: leerstehende Wohnungen sollten zur Unterbringung von Obdachlosen beschlagnahmt werden
  • am gleichen Abend: Räumung durch die Polizei


22.12.2020: kurzzeitige Besetzung des Gebäudes

  • Anbringen von Transparenten gegen den Wohnungsleerstand


18.12.2021: erneute Besetzung der leerstehenden Wohnungen


19.12.2021: mündliche Verabredung zwischen dem Bezirksamt Mitte und dem Eigentümer

  • leerstehende Wohnungen werden temporär für Obdachlose zur Verfügung gestellt
  • Obdachlose werden bis zum 15.4.2022 geduldet


31.12.2021: 56 Obdachlose ziehen in leerstehende Wohnungen ein


Nach dem 15.4.2022: Bewohner verweigern den Auszug


28.6.2022: Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt Mitte und dem Eigentümer

  • jetzige Bewohner können bis zum Abriss des Gebäudes bleiben

Konflikte

  • ein Großteil der Bewohner lehnt die Vereinbarung des Bezirksamtes Mitte und des Eigentümers ab
  • viele Bewohner sind nach wie vor gegen einen Abriss des Gebäudes

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