Der Volksentscheid für weniger Autoverkehr innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings ist zulässig

25.06.2025 | Mit seinem am 25.06.2025 verkündeten Urteil bestätigt der Verfassungsgerichtshof die Argumentation der Initiative Volksentscheid Berlin autofrei: Das Gericht sieht keinen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und betrachtet das Gesetz als angemessen und verhältnismäßig. Um die Ziele in ihrer Gesamtheit zu erreichen, gebe es aktuell kein geeigneteres Mittel. Die Entscheidung des Gerichts fiel mit 8:1 Stimmen.

Die Zukunft Berlins steht damit der Sicherheit, dem Klimaschutz und der Gesundheit aller Berlinerinnen und Berliner offen — und nicht nur dem Autoverkehr. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat den Gesetzentwurf umfassend rechtlich geprüft und bestätigt: Es gibt kein Grundrecht auf Autofahren.

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